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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tapetenklausel“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
- VIII ZR 163/05 -

Einzelne unbedenkliche Schönheitsreparaturklauseln können in der Summe unwirksam sein

"Summierungseffekt" macht Schönheitsreparaturklauseln insgesamt nichtig

Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen vornehmen. Viele Vermieter übertragen diese Verpflichtung jedoch per Mietvertrag auf den Mieter. Die Übertragung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen kann aber unwirksam sein, wenn der Mietvertrag zu viele Klauseln über Schönheitsreparaturen vorsieht. Dann braucht der Mieter nicht zu renovieren, auch wenn jede einzelne Klausel für sich unbedenklich ist. Der Bundesgerichtshof spricht vom so genannten Summierungseffekt.

Im Fall hatte der Vermieter durch Formularmietvertrag die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Außerdem wurde im Wege einer so genannten Individualabrede vereinbart, das bei Vertragsablauf die Mieträume sauber zu verlassen und Tapeten zu entfernen seien. Da der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkam, verlangte der Vermieter 4.140,93 EUR, die die Arbeiten laut Kostenvoranschlag durch einen Malerbetrieb gekostet hätten.Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Er führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass zwar die einzelnen Klauseln über die Schönheitsreparaturen nicht zu beanstanden seien, jedoch aufgrund des so genannten... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
- VIII ZR 152/05 -

BGH entscheidet erneut zu "starren" Schönheits­reparaturfristen und zur "Tapetenklausel"

Vermieter darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen

Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof bereits mehrere Urteile zu so genannten "starren" Fristenplänen für Schönheits­reparaturen gefällt. Erneut hat er eine Klausel für unwirksam erklärt.

Laut Formularmietvertrag sollte der Mieter die Schönheitsreparaturen übernehmen. Im Vertrag hieß es u. a.: "auf die üblichen Fristen wird Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume. 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)." Eine andere Klausel verpflichtete den Mieter beim Auszug zur Entfernung von Wand- und Deckentapeten.Der BGH erklärte die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2006
- VIII ZR 109/05 -

BGH kippt so genannte "Tapetenklauseln" in Formular­mietverträgen

Mieter wird unangemessen benachteiligt

Beim Auszug aus der Mietwohnung müssen Mieter grundsätzlich keine Tapeten entfernen. Der Bundesgerichtshof erklärte in zwei Urteilen (Az. VIII ZR 109/05 und VIII ZR 152/05) die so genannten Tapetenklauseln für unwirksam.

Im entschiedenen Fall hatte eine Mieterin die Wohnung in tapeziertem Zustand von der Vormieterin übernommen. Vor der Rückgabe an den Vermieter entfernte sie die Tapeten nicht, obwohl sie laut Formularmietvertrag dazu verpflichtet gewesen wäre. Die entsprechende Klausel lautete: (...) 2. Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen, die von ihm angebrachten... Lesen Sie mehr




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