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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tankstellenbereich“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016
- 227 C 76/16 -

Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos

Kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang

Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kosten­rückerstattung gegen das Abschlepp­unternehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger ein gemietetes Elektrofahrzeug am 2. Mai 2015 gegen 15 Uhr in einem Straßenabschnitt in Berlin, der zur Privatstraße umgewidmet worden und entsprechend als solche ausgeschildert war, abgestellt. In dem Straßenabschnitt hatte die Eigentümerin ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" anbringen lassen; darunter war ein weiteres Schild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" befestigt. Eine der beiden Ladestationen war bereits durch ein Fahrzeug belegt, das sich im Aufladevorgang befand; bei der zweiten - freien -... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 16.11.2006
- 272 C 24950/06 -

Tankstelle haftet für Schaden durch herabfallende Zapfpistole

Tankstellenbetreiber hat eine allgemeine Nichtschädigungspflicht gegenüber seinen Kunden

Wenn ein Zapfpistole "mir nichts dir nichts" herunterfällt, muss für den Schaden der Tankstellenbetreiber aufkommen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im Fall fiel eine Zapfpistole just in dem Moment aus ihrer Halterung als ein Autofahrer mit seinem Auto an der Säule vorbeifuhr. Die Zapfpistole verursachte Schäden am linken Kotflügel des Autos.Der Tankstellenbetreiber wollte für den Schaden nicht aufkommen. Er meinte, dass eine Firma, die zwei Tage zuvor Wartungsarbeiten an der Zapfsäule durchgeführt habe, ursächlich für... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 28.04.2005
- 19 S 5083/05 -

Amtsgericht München, Urteil vom 26.01.2005
- 341 C 38098/04 -

Unvorsichtiges Fahren im Tankstellenbereich kann teuer werden

Ende August 2004 tankte der in München wohnende Kläger seinen BMW Z 4 an einer Tankstelle in der Wasserburger Landstraße in München auf. Den Tankstellenbereich muss man sich so vorstellen, dass in zwei parallelen Linien jeweils drei Zapfsäulen hintereinander angebracht sind. Der Kläger stand in der ersten Linie an der hintersten Zapfsäule. Der Beklagte stand mit seinem LKW auf der anderen Seite der Zapfsäule, die der Kläger benutzte.

Nachdem der Kläger bezahlt hatte, stieg er in sein Fahrzeug und fuhr zwischen "seiner" Zapfsäule und der vor ihm liegenden Zapfsäule hindurch in die "Fahrspur", in der der Beklagte mit seinem LKW stand. Wie es der unglückliche Zufall wollte, fuhr gerade in diesem Moment der Beklagte mit seinem LKW an. Das sofortige Bremsen des Klägers konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden. An der... Lesen Sie mehr