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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Täter-Motiv“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.10.2020
- 4 RVs 108/20 -
Keine Strafverschärfung wegen Straftat aus "nichtigem Anlass"
Fehlen verständlicher Motive darf nicht strafverschärfend berücksichtigt werden
Das Fehlen verständlicher Motive für eine Straftat darf nicht strafverschärfend berücksichtigt werden. Daher ist die Formulierung im Rahmen der Strafzumessung, der Angeklagte habe aus "nichtigem Anlass" gehandelt, bedenklich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Paderborn in einem Strafurteil aus dem Jahr 2020 im Rahmen der Strafzumessung offenbar strafverschärfend berücksichtigt, dass der Angeklagte aus "nichtigem Anlass" gehandelt hatte. Das Oberlandesgericht Hamm musste im Rahmen der Revision des Angeklagten über die Zulässigkeit der Formulierung entscheiden.Das Oberlandesgericht Hamm hielt die Formulierung für bedenklich. Zwar seien nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung strafmildernd. Das bloße Fehlen verständlicher Motive sei jedoch nicht strafverschärfend zu berücksichtigen. Es sei rechtsfehlerhaft, dem... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2015
- IV ZR 400/14 -
BGH: Erbunwürdigkeit des Ehemanns infolge Tötungsversuchs an dementer Ehefrau
Anerkennenswerte Motivlage des Erbunwürdigen unerheblich
Versucht der Ehemann seine seit langer Zeit an Demenz erkrankte und nicht mehr ansprechbare Ehefrau zu töten, begründet dies für sich genommen seine Erbunwürdigkeit nach § 2239 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass der Tötungsversuch aufgrund des Gefühls der Aussichtslosigkeit und Verzweiflung getätigt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1991 errichtete ein Ehepaar ein gemeinsames Testament, durch das sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und ihre drei Kinder als Schlusserben. Im Jahr 1997 erkrankte die Ehefrau an Alzheimer, was schließlich zu einer Unterbringung in einem Pflegeheim führte. Infolge eines epileptischen Anfalls im Jahr 2003 musste die Ehefrau... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012
- L 2 U 71/11 -
Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Beweggründe des Vorfalls dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind
Wer am Arbeitsplatz verletzt wird, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend für die Frage, ob auch ein Angriff (z. B. Überfall oder - wie hier - Amokfahrt) als Arbeitsunfall anzusehen ist, ist das Motiv des Angreifers. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt nur dann, wenn die Beweggründe dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Berlin-Neukölln wohnende Klägerin war Eigentümerin eines Blumenstandes. Während die damals 45-jährige Frau am 13. November 2009 vor dem Klinikum Neukölln Blumen verkaufte, raste ihr ehemaliger Ehemann mit einem gemieteten Kleintransporter in ihren Stand. Die Klägerin wurde lebensgefährlich verletzt, erlitt insbesondere... Lesen Sie mehr
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