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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tabak Pouches“ veröffentlicht wurden

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 09.01.2023
- 12 Qs 52/22 -

Lagerung von Tabak Pouches zwecks Weiterverkaufs an Händler ist strafbar

Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch

Die Lagerung von Tabak Pouches zwecks Weiterverkaufs an gewerbliche Händler ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 4c TabakerzG strafbar. Denn das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch ist nach § 11 TabakerzG verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wurden anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung bei einer Groß- und Einzelhandelsfirma in Bayern Tabak Poches aufgefunden und vom Amtsgericht Nürnberg beschlagnahmt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Geschäftsführers der Firma. Er meinte, die Tabak Pouches seien nicht in unzulässiger Weise in Verkehr gebracht , sondern nur gelagert worden.Das Landgericht Nürnberg-Fürth hält die Beschlagnahme der Tabak Pouches für zulässig. Die Tabak Pouches haben sich in Lagerhaltung befunden, was als verbotenes Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch im... Lesen Sie mehr




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