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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sturmklingeln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2014
- 6 C 425/13 -
Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens
Hohe Anzahl der Lärmstörungen sowie Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung trotz krankheitsbedingten Verhaltens
Verursacht ein Mieter nachts massiv Lärm, so begründet die darin liegende Störung des Hausfriedens eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten des Mieters krankheitsbedingt ist, wenn die Lärmstörungen häufig auftreten sowie eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer alkoholkranken Mieterin wurde im Oktober 2013 fristlos gekündigt, da sie wiederholt in der Nacht betrunken im Haus herumirrte, bei den Nachbarn klingelte und sonst so viel Lärm verursachte, dass fast wöchentlich die Feuerwehr oder die Polizei gerufen werden musste. Zudem verunreinigte sie den Hausflur mit Kot und Urin. Des Weiteren beleidigte und belästigte sie die anderen Mieter. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Die fristlose Kündigung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2012
- 473 C 31187/11 -
Ein bei der Übergabe von Schriftstücken vorausgegangenes "Sturmklingeln" stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre dar
Mieterin hat keinen Schadensersatzanspruch
Ein durch das einmalige "Sturmklingeln" ausgeübter psychischer Druck begründet keinen Schadensersatzanspruch und stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde der Mieterin einer Münchner Wohnung Ende Oktober 2011 gekündigt, da sie seit August keine Miete mehr bezahlte. Bereits im Juli des gleichen Jahres hatte es eine Kündigung gegeben wegen ausstehender Mieten in den Monaten Dezember 2010 bis Mai 2011. Diesen Rückstand hatte die Mieterin allerdings nach der Kündigung beglichen.Die erneute Kündigung... Lesen Sie mehr
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