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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stufe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2020
- 16 K 7633/18 -

Keine barrierefreie Erreichbarkeit einer Apotheke bei 4,5 bis 5,5 cm hohen Stufe im Eingangsbereich

Umbaukosten von 8.000 EUR regelmäßig zumutbar

Eine Apotheke ist nicht gemäß § 4 Abs. 2a der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) barrierefrei, wenn sich im Eingangsbereich eine 4,5 bis 5,5 cm hohe Stufe befindet. Umbaukosten von 8.000 EUR sind dem Inhaber einer Apotheke grundsätzlich zuzumuten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine im Erdgeschoss eines Gebäudes liegende Apotheke war über eine etwa 4,5 bis 5,5 cm hohen Stufe erreichbar. Der zuständige Amtsapotheker hielt aufgrund dessen die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für nicht gegeben und forderte den Inhaber der Apotheke im Juli 2018 auf, einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Dies war tatsächlich möglich, aber mit Kosten von rund 8.000 EUR verbunden. Der Apothekeninhaber klagte gegen die Aufforderung. Er war der Meinung, dass der Begriff "barrierefrei" keinen völligen stufen- oder schwellenlosen Zugang erfordere. Zudem sei die Aufforderung der Angleichung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.08.2017
- 8 U 123/17 -

Wochenmarkt in Fußgängerzone: Stadt muss vor vorhandener Stufe warnen

Sturz eines Fußgängers begründet Amtshaftung

Wird in einer Fußgängerzone ein Wochenmarkt veranstaltet, so muss vor einer Stufe gewarnt werden. Geschieht dies nicht und stürzt ein Fußgänger, so begründet dies eine Haftung der Stadt auf Zahlung von Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde in der Fußgängerzone einer niedersächsischen Stadt ein Wochenmarkt veranstaltet. Dabei stürzte eine Besucherin in einem normalerweise als Bushaltestelle genutzten Bereich aufgrund des Höhenunterschieds zwischen "Fahrbahn" und "Gehweg". Die Fußgängerin warf der Stadt eine unzureichende Absicherung des Höhenversatzes vor... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 09.07.2014
- 47 C 58/14 -

Sturz wegen übersehener Stufe aufgrund fehlender Beleuchtung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei bewusster Selbstgefährdung

Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht aufgrund fehlender Beleuchtung tritt vollkommen zurück

Wer wegen einer übersehenen Stufe zu Fall kommt und stürzt, erhält dann kein Schmerzensgeld, wenn er angibt, dass er die Stufe aufgrund der fehlenden Beleuchtung nicht gesehen habe. In einem solchen Fall tritt eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht wegen der unterlassenen Beleuchtung hinter der bewussten Selbstgefährdung des Betroffenen zurück. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stürzte eine Frau während einer Flussschiffsreise im November 2011 wegen einer übersehenen Stufe auf dem Deck des Schiffs und verletzte sich. Die Frau gab an, dass die Unfallstelle stockfinster gewesen sei. Es habe an einer Beleuchtung gefehlt. Sie klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 11.11.2013
- 3 U 790/13 -

Sturz wegen unkenntlich erhöhter Stufe: Fehlender Hinweis auf Gefährlichkeit sowie fehlende farbliche Markierung begründen Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht

Gestürzten steht Anspruch auf Schadenersatz zu

Stürzt der Kunde eines Reinigungs­unternehmens beim Verlassen des Geschäfts über eine gefährliche Stufe, so begründet der fehlende Hinweis auf die Gefährlichkeit sowie die fehlende farbliche Markierung der Stufe eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht. Dem gestürzten Kunden steht daher ein Schaden­ersatz­anspruch zu. Ihm ist aber ein Mitverschulden anzulasten, wenn ihm die gefährliche Stufe bekannt war. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eingang zu einem Reinigungsunternehmen lag um etwa 20 cm höher als der Gehweg vor dem Geschäft. Die besondere Gefährlichkeit der Stufe ergab sich daraus, dass die nach außen öffnende Tür auf dem Niveau des Gehwegs abschloss. Die untere Türkante lag somit etwa 20 cm unter dem Niveau des Fußbodens im Geschäft. Eine Kundin stürzte im April... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2002
- 63 S 54/00 -

Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln

Nicht jede Beeinträchtigung stellt einen Mietmangel dar

Wird das Dach ausgebaut, kann der Mieter die Miete um 20 % mindern. Ebenso steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn der Parkettboden erheblich beschädigt ist. Viele andere "Mängel", wie z.B. eine defekte Hausnummernbeleuchtung, eine glatte Stufe, rechtfertigen keine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten Mieter die Miete, weil nach ihrer Ansicht die Mietsache eine ganze Reihe von Mängeln aufwies. Das Landgericht Berlin konnte aber bei nur wenigen Mängeln eine erhebliche Beeinträchtigung erkennen.Eine nicht funktionierende Hausnummernbeleuchtung lasse eine Beeinträchtigung der Mietsache nicht erkennen, stellte das Landgericht... Lesen Sie mehr




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