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Amtsgericht Erding, Urteil vom 26.02.2018
- 5 C 2370/17 -
Fehlende Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom stellt Mietmangel dar
Kosten von über 1.000 Euro zur Trennung des Stromkreislaufs für Vermieter nicht unzumutbar hoch
Läuft über den Stromkreislauf einer Wohnung auch der Allgemeinstrom, so liegt ein Mietmangel gemäß § 536 BGB vor. Die Kosten der Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom von über 1.000 Euro sind nicht als unzumutbar hoch für den Vermieter zu werten. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zahlte eine Wohnungsmieterin seit Mietbeginn im März 2014 nicht nur den eigenen verbrauchten Strom, sondern auch den Allgemeinstrom. Hintergrund dessen war, dass über den Zähler der Mieterin auch der Allgemeinstrom lief. Davon wusste die Mieterin aber nichts. Die fehlende Trennung des Stromkreislaufs der Wohnung vom Allgemeinstrom war weder im Mietvertrag vermerkt noch hatte die Vermieterin dies mitgeteilt. Erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens im Jahr 2016/2017 über eine Nachzahlung wurde die fehlende Trennung bekannt. Die Mieterin verlangte nunmehr die Trennung. Dies verweigerte aber die Vermieterin mit Hinweis... Lesen Sie mehr
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