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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Streuobstflächen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.2023
- 24 L 36/23 -

Streuobstwiese muss Schulbau in Berlin-Adlershof weichen

Befreiung von den Geboten und Verboten des BNatSchG im öffentlichen Interesse notwendig

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Bäume auf einer Streuobstwiese in Berlin-Adlershof gefällt werden, um den Neubau einer Gemeinschaftsschule zu ermöglichen.

Der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin plant auf einem rund 3,5 ha großen Grundstück in Berlin-Johannisthal/Adlershof den Neubau einer Gemeinschaftsschule. Auf einem früher extensiv als Streuobstwiese genutzten Teil des Vorhabengrundstücks befinden sich alte, unregelmäßig angeordnete hochstämmige Obstbäume. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Streuobstwiesen geschützte Biotope, die grundsätzlich weder zerstört noch beeinträchtigt werden dürfen. Das Bezirksamt erteilte der Beigeladenen, einem landeseigenen Wohnungsbauunternehmen, im Februar 2023 eine Befreiung von diesem Verbot für eine als Streuobstwiese eingestufte Fläche von 0,5 ha... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023
- 2 K 6423/22 -

Streuobstfläche darf gerodet werden

Umwandlungs­genehmigung voraussichtlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: NABU) abgelehnt, mit dem dieser sich in der Sache gegen die Rodung von drei Streuobstflächen wendet.

Die Gemeinde Großbettlingen beschloss am 22.03.2021 einen Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet auf einer Fläche vorsieht, auf der sich drei Streuobstbestände mit Flächen von 450 m², 1.384 m² und 593 m befinden. In zeitlichem Zusammenhang hierzu hatte die Gemeinde die Erteilung einer Genehmigung zur Umwandlung von 1.670 m² des Streuobstbestandes nach § 33 a Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr