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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenkunst“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 09.10.2019
- 4 K 4965/18 -
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst
Untersagung von nicht genehmigten Wahrsagertätigkeiten auf öffentlichen Straßen zulässig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Stadt Freiburg das Tarotkartenlegen auf den Straßen der Innenstadt verbieten darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte - zunächst an einem tragbaren Stand - in der Freiburger Innenstadt regelmäßig Tarotkarten gelegt, ohne hierfür eine Erlaubnis beantragt zu haben. Er gab an, dass er interessierten Passanten mit den Karten helfe, ihre eigene Intuition sprechen zu lassen. Er zelebriere das Kartenlegen und lasse in seinem langen schwarzen Mantel an seinem Klapptisch mit zwei Hockern eine Schauspielatmosphäre entstehen. Die Stadt untersagte ihm seine Wahrsagertätigkeit.Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärte dies für rechtmäßig. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Tarotkartenlegen auf öffentlichen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2019
- 5 S 2592/18 -
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
Tätigkeit kann nicht als Straßenkunst eingestuft werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße keine Straßenkunst ist und einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls möchte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Freiburg für Passanten Tarotkarten legen, sei es unter Verwendung eines kleinen Klapptischs und zweier Klappstühle, sei es schlicht mit einem Pappschild auf der Straße sitzend. Er meinte, diese Tätigkeit sei nach dem "Merkblatt für Musiker/innen und darstellende Künstler/innen" der Stadt Freiburg... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2017
- 11 B 938/17 -
Kunstausstellung auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
Fehlende Sondernutzungserlaubnis rechtfertigt Untersagungsverfügung
Die Ausstellung von Kunst auf öffentlicher Straße ist als Sondernutzung anzusehen und damit erlaubnispflichtig. Fehlt die Erlaubnis kann die zuständige Behörde eine Untersagungsverfügung erlassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Künstler seine Kunstwerke in der Königsallee in Düsseldorf aus. Dabei handelte es sich insbesondere um Kunstdrucke bzw. Bilder. Die zuständige Behörde hielt dies als Sondernutzung für erlaubnispflichtig. Da der Künstler eine solche nicht hatte, erließ die Behörde im Juni 2017 eine Untersagungsverfügung. Der Künstler war damit nicht einverstanden.... Lesen Sie mehr
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