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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straffungsgesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 21.12.2007
- 4 L 684/07 u.a. -

Beamte gehen nicht von Bezirksregierung auf Landschaftsverbände über

Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes

Fünf Beamte der Bezirksregierung Münster gehen vorläufig - bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem gegebenenfalls noch durchzuführenden Hauptsacheverfahren - nicht auf den Landschaftsverband Rheinland über. Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilanträgen der Beamten stattgegeben. Hintergrund ist das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen (Straffungsgesetz), das vorsieht, dass die mit Aufgaben der Widerspruchs- und Klagebearbeitung in bestimmten Bereichen betrauten Beamten der Bezirksregierung Münster kraft Gesetzes auf die Landschaftsverbände übergehen. Außerdem wird ein Zuordnungsplan erstellt, der den konkreten künftigen Einsatzort der Mitarbeiter festlegt.

Das Verwaltungsgericht Münster hat erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Straffungsgesetzes geäußert. Es beständen schon Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes, weil hierbei das Statusrecht der Beamten geändert werde; hierfür habe der Bund bereits Regelungen im Beamtenrechtsrahmengesetz erlassen, die auch heute noch fortgälten.Außerdem sei unklar, welche Beamten auf die Landschaftsverbände übergehen sollten; es sei auch nicht eindeutig, auf welchen Landschaftsverband der Übergang erfolge. Das Gesetz sehe einen Übergang nur vor, soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich sei. Wann diese Voraussetzung... Lesen Sie mehr