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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stiefvater“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.03.2017
- 4 UF 33/17 -

Stiefkindadoption nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind gerechtfertigt

Durchtrennung rechtlicher Abstammungsbande zum leiblichen Elternteil nur mit Zustimmung des Elternteils oder in Ausnahmen möglich

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass es für eine Stiefkindadoption erforderlich ist, dass mit dieser Adoption für das Kind erhebliche Vorteile verbunden sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Elternteil nicht ohne weiteres gerechtfertigt.

Bringt ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist. Anders als bei der normalen Adoption bleiben die rechtlichen Bindungen des Kindes zu dem neu verheirateten Elternteil bestehen. Zu dem anderen Elternteil werden dagegen alle Abstammungsbande durchschnitten. Erteilt der leibliche Elternteil keine Zustimmung, kann es nur in Ausnahmefällen zur Adoption kommen. Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren und bei denen nur einer das Sorgerecht für das Kind hat,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 13.05.2015
- 3 UF 9/14 -

OLG Hamm zum Adoptionsrecht bei nicht miteinander verheirateten und nicht verpartnerten Lebensgefährten

Keine Stiefkindadoption

Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung "korrigiert" werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall ist die antragstellende Frau Mutter zweier in den Jahren 2000 und 2004 geborener Söhne. Nach dem Tode des Vaters ging die Antragstellerin eine Lebenspartnerschaft mit dem antragstellenden Mann ein. Den Antrag der Frau und des Mannes, die Adoption beider Kinder durch den neuen Lebenspartner mit der Maßgabe auszusprechen, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder beider... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.12.2016
- C-401/15 bis C-403/15 -

EuGH bejaht soziale Vergünstigungen auch für Stiefkinder von Grenzgängern

Kindsverhältnis wird im Bereich grenz­überschreitender sozialer Vergünstigungen nicht im rechtlichen sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert

Im Bereich grenz­überschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer neu zusammengesetzten Familie als Kind des Stiefelternteils angesehen werden. In diesem Bereich wird das Kindsverhältnis nicht im rechtlichen Sinne, sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert, womit das Kind eines Stiefelternteils, der berufstätiger Grenzgänger ist, Anspruch auf eine soziale Vergünstigung hat, wenn dieser Stiefelternteil tatsächlich zu seinem Unterhalt beiträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Zwischen Juli 2013 und Juli 2014 konnten nach luxemburgischem Recht Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg unselbständig oder selbständig beruflich tätig sind, eine finanzielle Studienbeihilfe unter der Voraussetzung beantragen, dass der Grenzgänger zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hatte.Frau Noémie... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015
- XII ZB 405/13 -

BGH: Keine Namensänderung des Kindes bei bestehender Stiefelternehe

Kind trägt aufgrund Stiefelternehe Familiennamen des Stiefvaters

Nach § 1618 BGB ist es möglich, dass ein Kind den Familiennamen des Stiefvaters annimmt (sog. Einbenennung). Ist dies der Fall und ist die Stiefelternehe nicht geschieden, so ist eine Namensänderung des Kindes aufgrund nachträglicher Begründung der elterlichen Sorge durch die Kindseltern gemäß § 1617 b Abs. 1 BGB nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine verheiratete, aber von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau gebar im Oktober 1997 ein Kind. Das Kind stammte nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann. Das Kind erwarb den gemeinsamen Familiennamen des Ehemanns. Nach der Scheidung der Ehe heiratete sie im Jahr 2004 erneut. In diesem Zusammenhang wurde der Familienname des Kindes... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.05.2013
- 1 BvR 1083/09 -

Verfassungs­beschwerde gegen Einkommens­anrechnung eines "unechten Stiefvaters" bei "Hartz IV-Leistungen" abgewiesen

Verletzung des menschenwürdigen Existenzminimums von Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargelegt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde eines Kindes zurückgewiesen, dass sich gegen die Anrechnung des Einkommens ihres "unechten Stiefvaters", also des Lebenspartners ihrer Mutter, auf ihre Hartz-IV-Leistungen wandte. Das Gericht hielt die Beschwerde für nicht zulässig, weil die Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt wurde und in der Nichtgewährung einer staatlichen Leistung an sich kein Grundrechtseingriff vorliegt.

Die 1993 geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebte mit ihrer Mutter, deren neuem Partner und dessen Tochter zusammen. Der neue Partner der Mutter gewährte der Beschwerdeführerin freie Kost und Logis. Zudem waren der Beschwerdeführerin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bewilligt worden.Mit Wirkung zum 1. August 2006... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.05.2013
- B 4 AS 67/11 R -

Stiefvater ist im Haushalt lebenden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig

Stiefkind hat bei ausreichendem Gehalt des Stiefvaters keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen

Kinder haben dann keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, wenn der im Haushalt lebende Stiefvater über ausreichendes Einkommen verfügt. Dies entschied das Bundessozialgericht und begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber bei minderjährigen Stiefkindern wegen des rechtlichen Bandes zwischen dem Stiefkind und seinem leiblichen Elternteil sowie der Ehe zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Stiefelternteil ein Einstehen in den Not-und Wechselfällen des Lebens annehmen darf.

Die 1994 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebte mit ihrer Mutter sowie deren Ehemann K.S. in der (noch) streitigen Zeit vom 1. bis 31. Juli 2007 in einem gemeinsamen Haushalt. Dieser erzielte im Juli ein Nettoeinkommen von 2.351,98 Euro. Am 12. Juli 2007 wurde ihm Einkommenssteuer in Höhe von 3.312,68 Euro erstattet. Die Mutter bezog Kindergeld in Höhe von 154 Euro... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.11.2010
- 7 ZB 10.235 -

Bayerischer VGH: Keine Befreiung vom Studienbeitrag bei „Patchwork-Familie“

Befreiungsvorschrift für Studienbeiträge auf Stiefeltern nicht anwendbar

Studierende aus kinderreichen Familien können nur dann auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden, wenn die leiblichen Eltern Kindergeld für drei oder mehr Kinder beziehen. Kinder aus so genannten Patchwork-Familien können sich dagegen nicht auf diese Regelung berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz können Studierende aus kinderreichen Familien auf Antrag von der Studienbeitragspflicht unter anderem dann befreit werden, wenn ihre leiblichen Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen. Ferner kann die Hochschule in besonderen Härtefällen von der Studienbeitragspflicht befreien. Falls eine Befreiung nicht in Betracht kommt, sieht... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2010
- L 3 R 212/08 -

LSG Sachsen-Anhalt zum Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder

Anspruch auf Halbweisenrente setzt familiäre Bindung, gemeinsame Wohnung und finanzielle Zuwendungen voraus

Eine Halbwaisenrente wird nur gezahlt, wenn das Stiefkind zuletzt für längere Zeit in den Haushalt des verstorbenen Stiefelternteils aufgenommen war. Das erfordert eine familiäre Bindung, eine gemeinsame Wohnung und finanzielle Zuwendungen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die Klage eines schwerbehinderten Klägers endgültig abgewiesen, weil keine Haushaltsaufnahme mehr vorgelegen habe.Der auf Montage beschäftigte Stiefvater sei eineinhalb Jahre vor seinem Tod in eine eigene Wohnung gezogen. Zwar habe er sich nach Meinung der Richter weiter fürsorglich um den Kläger... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
-  B 14 AS 2/08 R -

Kein Anspruch des Stiefkindes auf Hartz IV bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie

Wahl der Lebensform "eheähnliche Gemeinschaft" gegenüber der Lebensform "Ehe" darf nicht zum Nachteil der Allgemeinheit sein

Als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II sind auch sogenannte Patchwork-Familien anzusehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Daher haben Trennungskinder keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn der gemeinsame Haushalt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Dies entschieden die Richter im Falle einer arbeitslosen Mutter, die mit ihrem Kind zu einem Mann gezogen war. Der verfügte über ausreichendes Einkommen. Das Einkommen des Mannes darf angerechnet werden, auch wenn er familienrechtlich nicht unterhaltspflichtig ist.

Die heute 15-jährige Klägerin zog im November 2005 gemeinsam mit ihrer Mutter zu dem neuen Partner der Mutter. Der Partner, mit dem die Mutter nicht verheiratet ist, hat eine eigene Tochter. Die vier leben seitdem in einer so genannten Patchwork-Familie. Da die Mutter kein ausreichendes Einkommen erzielt, bezog die Klägerin bis Ende Juli 2006 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2005
- S 22 AS 22/05 ER -

Hartz IV: Leistungen für Kinder trotz erwerbstätigem Stiefvater

Leben minderjährige Kinder mit ihrer arbeitslosen Mutter und ihrem Stiefvater in einer Haushaltsgemeinschaft, ist das Einkommen und Vermögen des berufstätigen Stiefvaters bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit der Kinder nur eingeschränkt heranzuziehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle von vier 10 – bis 17-jährigen Kindern aus Dortmund, die aus früheren Beziehungen ihrer arbeitslosen Mutter stammen.

Die Arbeitsgemeinschaft ARGE im Job-Center Dortmund verweigert den Kindern, die bis Ende 2004 von der Sozialhilfe lebten, mit der Annahme bedarfsdeckender Einnahmen des Stiefvaters die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II.Der hiergegen mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes bei dem Sozialgericht Dortmund gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung... Lesen Sie mehr



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