die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „steuerpflichtiger Lohn“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2023
- VI R 9/21 -
Teilerlass eines Förderdarlehens führt zu Arbeitslohn
Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass führt zu Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.
Die Klägerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 an sogenannten Aufstiegsfortbildungen teil, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N Bank) mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert wurden. Die Darlehen wurden der Klägerin auf ihren Antrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. In den Bedingungen war vorgesehen, dass dem Darlehensnehmer bei Bestehen der Fortbildungsprüfung ein bestimmter Prozentsatz des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen wird. Die Kosten der Lehrveranstaltungen –teilweise gekürzt um die Zuschüsse–... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.03.2022
- 13 K 1398/20 E -
Forschungspreisgeld eines Hochschulprofessors ist Arbeitslohn
Preisgeld für wissenschaftliche Leistungen ist steuerpflichtig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.
Kläger veröffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universität A dem Kläger im Jahr 2016 die Habilitation zu. Bereits im Jahr 2014 wurde er zum Professor an der Hochschule S berufen, wobei eine Habilitation dort keine Voraussetzung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.07.2019
- 5 K 1077/17 -
Zahlungen der NATO an einen bei der ISAF in Afghanistan beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland sind nicht steuerfrei
FG Rheinland-Pfalz verneint Möglichkeit der Befreiung von der deutschen Einkommensteuer
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitslohn, den ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan von der NATO erhält, in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger (geb. 1953) war Soldat im Dienst der Bundeswehr. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst war er ab 2009 bis 2013 als International Civilian Consultant (ICC) bei der ISAF - einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierten Schutztruppe in Afghanistan, die unter NATO-Führung steht - tätig. Sein Gehalt für diese... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.10.2018
- 7 K 2053/17 -
Beim Pkw-Kauf gewährte Rabatte sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber gewährte Rabatte erfolgen im eigenwirtschaftlichen Verkaufsinteresse und nicht für Arbeitsleistung des Angestellten
Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei einem Zulieferbetrieb eines Autoherstellers beschäftigt. Der Autobauer war mit 50 % an dem Zulieferer beteiligt und nahm dessen Mitarbeiter in sein Rabattprogramm für Werksangehörige auf. Der Kläger kaufte 2015 ein Neufahrzeug und erhielt dabei im Rahmen der Mitarbeiterkonditionen einen Preisvorteil, der ca. 1.700 Euro über dem üblichen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- VI R 94/10 und VI R 7/11 -
Teilnahme an Betriebsveranstaltung stellt steuerpflichtigen Lohn dar
Steuerpflichtiger Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze (von 110 Euro/Person) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber dafür seinerseits aufgewendet hat. Diese Kosten... Lesen Sie mehr