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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuernachzahlung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.07.2021
- 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 -
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 verfassungsgemäße Neuregelung treffen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233 a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
§ 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung betrifft den Zeitraum zwischen der Entstehung der Steuer und ihrer Festsetzung (Grundsatz der Vollverzinsung). Der Zinslauf beginnt allerdings nicht bereits mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sondern erst nach einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten. Von der Vollverzinsung betroffen sind damit lediglich diejenigen Steuerpflichtigen, deren Steuer erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums nach der Entstehung des Steueranspruchs erstmalig festgesetzt oder geändert wird.Praktisch bedeutsam... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2017
- IX ZR 270/16 -
BGH: Kein Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt aufgrund versehentlicher Versendung einer Selbstanzeige ans Finanzamt
Steuernachzahlung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar
Kommt es zu einer Steuernachzahlung, weil der Rechtsanwalt versehentlich die Selbstanzeige an das Finanzamt schickte, steht dem Mandanten kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Steuernachzahlung aufgrund vorsätzlicher Steuerhinterziehung stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2007 bis 2012 zahlte die Inhaberin einer Apotheke monatlich 1.500 EUR an ihren Lebensgefährten als Darlehen. Da der Lebensgefährte Rechtsanwalt war, wurden die Darlehenszahlungen in den Steuererklärungen bewusst unzulässig als Rechtsanwaltsberatungshonorar deklariert. Dadurch kam es zur Hinterziehung von Steuern. Im März 2014... Lesen Sie mehr