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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuerbetrag“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 08.08.2013
- 4 V 91/13 -

Widerruf einer Strom­erzeuger­erlaubnis zulässig

Widerruf einer Strom­versorger­erlaubnis ist nicht mit Gewerbeuntersagung gleichzusetzen

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass der Widerruf einer Strom­erzeuger­erlaubnis zulässig sein kann, wenn wegen wiederholter und massiver Verletzung der Anzeigepflichten Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit bestehen und das Hauptzollamt weder über die Lieferung von Strom auch an Kunden ohne Erlaubnisschein informiert wurde, noch über erhebliche Erhöhungen der gelieferten Strommengen. Die Vollziehung des Widerrufs kann darüber hinaus nicht bereits infolge der Einspruchseinlegung gehemmt werden, da der Widerruf einer Strom­versorger­erlaubnis keine Gewerbeuntersagung darstellt, auch wenn der Verlust der Erlaubnis beim Betroffenen existenzbedrohende Probleme verursachen kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Finanzgericht Hamburg über einen Eilantrag eines als Stromversorger tätigen Unternehmens zu entscheiden. Das Hauptzollamt hatte ihm die Stromerzeugererlaubnis widerrufen. Mit dem Widerruf untersagte es die Nutzung der Erlaubnis und forderte die Antragstellerin zur unverzüglichen Rückgabe der erteilten Erlaubnisscheine auf.Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung blieb beim Finanzgericht Hamburg ohne Erfolg. In seinem Beschluss führte das Gericht aus, dass der Widerruf bereits wegen Fehlens des Jahresabschlusses 2011 gerechtfertigt sei. Wegen wiederholter und massiver Verletzung ihrer Anzeigepflichten... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 08.10.2012
- 4 V 1661/11 -

Hessisches FG zum Widerruf einer Bescheinigung über abgeführte Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"

Steuerpflichtiger muss Erhebung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden- bzw. Dividendenkompensationszahlungen anhand geeigneter Beweismittel nachweisen können

Wird die Kapitalertragsteueranrechnungsbescheinigung von dem ausstellenden Kreditinstitut widerrufen, obliegt es grundsätzlich dem Steuerpflichtigen, die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden- bzw. Dividendenkompensationszahlungen anhand anderer geeigneter Beweismittel nachzuweisen. Hierauf stützte das Hessische Finanzgericht seine Entscheidung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gestützt, das die Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer beim Verkauf von dividendenberechtigten Aktien um den Dividendenstichtag betraf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt ein Unternehmen, das die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere den Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zum Gegenstand hatte. In den Jahren 2006 bis 2008 tätigte sie Geschäfte mit marktgängigen dividendenberechtigten Aktien deutscher Aktiengesellschaften, die überwiegend im DAX 30 und vereinzelt in... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 07.08.2012
- 12 U 129/11 -

Karmann-Verfahren: Karmann-Besitzgesellschaft muss Millionen an Betriebsgesellschaft herausgeben

Entscheidung über Steuermillionen

Im Prozess um die Erstattung von Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe von der Karmann-Besitzgesellschaft an den Insolvenzverwalter der Karmann-Betriebsgesellschaft hat das Oberlandesgericht Oldenburg nunmehr entschieden.

Die Karmann-Besitzgesellschaft muss nun die Steuermillionen, die sie vom Finanzamt Osnabrück zurückerstattet bekommen hat, an die Karmann-Betriebsgesellschaft - die diese Beträge ursprünglich verauslagt hatte - auskehren. Diese Verpflichtung steht aber unter einem Vorbehalt: Falls jetzt die Karmann-Besitzgesellschaft oder ihre Gesellschafter vom Finanzamt mit Erfolg als tatsächliche... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 22.05.2009
- 2 BvR 310/07, 2 BvR 2240/04 -

BVerfG: Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinstehende stellt keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar

Keine Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Alleinerziehenden durch steuerliche Regelung

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stellt keine Benachteiligung oder einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, laut dem Ehe und Familie gegenüber anderen Lebensgemeinschaften nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

In der Vergangenheit war in § 32 Abs. 7 EStG ein Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende geregelt. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 10. November 1998 (Az. 2 BvR 1057, 1226, 980/91) fest, dass die Vorschrift mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG unvereinbar war, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des ... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.06.2009
- C-155/08 und C-157/08  -

Längere Nachforderungsfrist für verschwiegene steuerpflichtige, in anderen Mitgliedsstaaten befindliche Guthaben verstoßen nicht gegen das Gemeinschaftsrecht

Regelung soll helfen, Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen

Besitzen die Steuerbehörden für das Bestehen von steuerpflichtigen Guthaben, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat befinden, keinen Anhaltspunkt, geht eine längere Nachforderungsfrist nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um eine wirksame steuerliche Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Im Oktober 2000 übermittelte der belgische Steuerfahndungsdienst an die niederländischen Steuerbehörden unaufgefordert Informationen über Bankkonten, die bei der in Luxemburg ansässigen Kredietbank Luxembourg (KB-Lux) im Namen von Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden eröffnet worden waren. Nach der Prüfung dieser Informationen wurde im Jahr 2002 an X, der ein solches Konto seit... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.12.2007
- IX E 17/07 -

Kein Mindeststreitwert von 1.000 € in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Finanzgerichten der Streitwert nicht mit mindestens 1.000 € anzusetzen ist.

In Gerichtsverfahren bemessen sich die Gebühren des Gerichts und der Bevollmächtigten nach dem sog. Streitwert des Verfahrens. In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist dies in der Regel der (Steuer-)Betrag, um den gestritten wird. Geht es um die Frage, ob Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 Abs. 3, 5 FGO zu gewähren ist, ist nach der ständigen Rechtssprechung... Lesen Sie mehr