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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stellenpool“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.05.2009
- VG 5 A 50.07 und 78.07 -

Verwaltungsgericht Berlin äußert verfassungsrechtliche Zweifel an Versetzung von Berliner Beamten in Stellenpool

Bundesverfassungsgericht soll Berliner Gesetz zum Stellenpool prüfen

Die auf dem Berliner Gesetz zum Stellenpool beruhende Praxis, Landesbeamte zum Abbau von Personal zu einer Vermittlungsbehörde (Zentrales Personalüberhangmanagement - Stellenpool) zu versetzen, stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher zwei Klagen zur Überprüfung des Stellenpoolgesetzes an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.

Gegen die Versetzung zum Stellenpool liegen dem Verwaltungsgericht Berlin noch annähernd 100 Klagen vor. Das Gericht hat nunmehr die Klagen einer Stadthauptsekretärin beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und eines Stadtamtmannes vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, die beide im Jahr 2007 zum Stellenpool versetzt wurden, dem Karlsruher Gericht zur Entscheidung vorgelegt.Das Verwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 18. September 2008 (BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07) angeschlossen, das ebenfalls verfassungsrechtliche Zweifel geäußert hatte, ohne dass es seinerzeit für die Entscheidungsfindung... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.09.2008
- BVerwG 2 C 3.07, 2 C 8.07 -

Bundesverwaltungsgericht: Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool ist verfassungswidrig

Nach dem Berliner "Stellenpoolgesetz" werden diejenigen Beamten zum Stellenpool versetzt, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch den Wegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist. Diese Versetzung ist rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Durch die Versetzung verlieren die Beamten ihr bisheriges Amt, ohne beim Stellenpool ein neues Amt zu erhalten. Stattdessen werden sie nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Berliner Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit fortgebildet oder umgeschult. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes... Lesen Sie mehr




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