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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.11.2018
- T-544/13 RENV -
Verordnung über Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig
Energieeffizienz von Staubsaugern wird bei Test mit leeren Behältern nicht unter tatsächlichen Gebrauchsbedingungen gemessen
Das Gericht der Europäischen Union hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Durch Tests, die mit leerem Behälter durchgeführt werden, wird die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen.
Seit dem 1. September 2014 werden alle in der Europäischen Union verkauften Staubsauger einer Energieverbrauchskennzeichnung unterzogen, deren Modalitäten von der Kommission in einer Verordnung* zur Ergänzung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung** festgelegt wurden. Die Kennzeichnung dient u.a. dazu, die Verbraucher über die Energieeffizienz und die Reinigungsleistungen von Staubsaugern zu informieren. Die Verordnung sieht keine Tests von Staubsaugern mit vollem Staubbehälter vor.Die Dyson Ltd. vermarktet Staubsauger ohne Staubbeutel. Sie trägt vor, die Verordnung führe die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz... Lesen Sie mehr
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