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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Startbahn“ veröffentlicht wurden

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.12.2017
- 5 S 103/17 -

Beschädigung eines Flugzeugreifens durch Fremdkörper auf Start- und Landebahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar

Fluggast steht wegen erheblicher Ankunftsverspätung Ent­schädi­gungs­zahlung zu

Wird ein Flugzeugreifen wegen eines Fremdkörpers auf der Start- und Landebahn beschädigt und kommt es deshalb zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, so steht dem Fluggast nach Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) ein Anspruch auf Entschädigung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im April 2016 bei einem Flug von Mallorca nach Stuttgart zu einer Ankunftsverspätung von mehr als sieben Stunden, was zwei Fluggäste zum Anlass nahmen, die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung zu verklagen. Hintergrund der Verspätung war, dass am Flugzeug im Rahmen der Vorflugkontrolle ein tiefer Schnitt in einem Reifen des Hauptfahrwerks entdeckt wurde. Die Fluggesellschaft behauptete, die Beschädigung sei durch einen metallischen Fremdkörper auf der Start- und Landebahn bei Start oder Landung des Vorflugs geschehen. Sie meinte daher, es liege ein außergewöhnlicher Umstand vor.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.04.2019
- C-501/17 -

Kein Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung nach Reifenpanne durch Schraube auf Start- oder Landebahn

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Luft­fahrt­unter­nehmen den Fluggästen für eine Verspätung von drei Stunden oder mehr im Fall einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine Schraube auf der Start- oder Landebahn eine Ausgleichszahlung nur zu leisten hat, wenn es nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, um die Flugverspätung zu begrenzen.

Ein Fluggast und Germanwings streiten vor Gericht darüber, ob wegen der Verspätung eines Germanwings-Flugs eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Herr Wolfgang Pauels buchte bei Germanwings einen Flug von Dublin (Irland) nach Düsseldorf. Dieser Flug wurde mit einer Ankunftsverspätung von drei Stunden und 28 Minuten durchgeführt.Germanwings lehnte die von Herrn Pauels... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.02.2018
- 462 C 2065/17 -

Beschädigung des Reifens durch Fremdkörper auf der Startbahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar

Fluggesellschaft wegen Flugverspätung zu Ausgleichszahlung verpflichtet

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil auf dem Vorflug durch einen metallenen Fremdkörper auf der Startbahn ein Reifen beschädigt wurde und dieser daher ausgetauscht werden muss, steht den davon betroffenen Fluggästen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO liegt nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte ein Ehepaar im Dezember 2016 nach ihrem Urlaub auf Teneriffa ihren Zielort Hannover mit einer Verspätung von mehr als 18 Stunden. Hintergrund dessen war nach Angabe der Fluggesellschaft, dass ein Reifen des eingesetzten Flugzeugs auf dem Vorflug durch einen metallenen Fremdkörper auf der Startbahn beschädigt wurde. Dadurch musste der Reifen zunächst... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.02.2018
- 462 C 3790/17 -

Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung wegen Nägel im Reifen

Metallene Fremdkörper auf Start- bzw. Landebahn oder Stellfläche nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten

Kommt es zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, weil aufgrund Nägel im Reifen der Reifen des Flugzeugs ausgetauscht werden muss, steht den davon betroffenen Fluggästen eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Metallene Fremdkörper auf der Start- bzw. Landebahn oder der Stellflächen stellen keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2016 erreichte ein Fluggast mit seiner Lebensgefährtin das Ziel Hannover mit einer Verspätung von mehr als 18 Stunden. Hintergrund dessen war, dass am Startflughafen auf Teneriffa während der Vorflugkontrolle Nägel in einem der Reifen des Flugzeugs entdeckt wurden. Der Reifen musste daher zunächst ausgewechselt werden. Da vor Ort... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2016
- 32 C 1014/16 -

Erneute Enteisung aufgrund Verzögerung bei der Start­erlaubnis­erteilung sowie Startbahnwechsel stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar

Fluggast hat aufgrund Ankunftsverspätung Anspruch auf Ausgleichszahlung

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil das Flugzeug wegen einer Verzögerung bei der Start­erlaubnis­erteilung erneut enteist und zudem aufgrund geänderter Windverhältnisse die Startbahn gewechselt werden muss, so kann ein davon betroffener Fluggast eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) beanspruchen. Auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Flugpassagierin von einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden betroffen. Hintergrund dessen war, dass wegen Verzögerungen bei der Erteilung der Starterlaubnis eine erneute Enteisung des Flugzeugs notwendig wurde und aufgrund von geänderten Windverhältnissen die Startbahn gewechselt werden musste. Die Fluggesellschaft berief sich auf außergewöhnliche... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.12.2015
- 29 C 2878/14 (21) -

Fluggesellschaft muss Unmöglichkeit einer sicheren Landung aufgrund Rutschgefahr nachweisen

Fehlender Nachweis führt zu Ausgleichsanspruch des Fluggastes

Macht ein Fluggast Ausgleichsansprüche aufgrund einer Flugannullierung infolge einer Rutschgefahr auf der Landebahn geltend, kann sich die Fluggesellschaft nur dann auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn sie beweist, dass wegen der Rutschgefahr eine sichere Landung nicht möglich war. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 wurde ein Flug von Birmingham nach Frankfurt a.M. annulliert. Hintergrund dessen war, dass das für den Flug vorgesehene Flugzeug aufgrund einer von der Fluggesellschaft behaupteten Rutschgefahr auf der einzigen Landebahn des Flughafens Birmingham nicht habe landen können. Der verantwortliche Pilot entschied daher, dass eine... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.02.2014
- 8 A 11.40040 u.a -

Dritte Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München darf gebaut werden

Vorhaben stehen weder unzumutbare Belästigungen der Anwohner noch schädliche Umwelteinwirkungen entgegen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat insgesamt 16 Klagen gegen den Plan­feststellungs­beschluss der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – für die geplante dritte Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München abgewiesen.

Durch die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn sollen am Flughafen München statt bisher rund 90 bis zu 120 Flugbewegungen pro Stunde abgewickelt werden können. Gegen die Zulassungsentscheidung wenden sich eine Reihe betroffener Bürger, deren Grundstücke teilweise für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen, die Stadt Freising, die Gemeinden Berglern, Eitting, Fahrenzhausen... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2013
- 9 C 574/12.T -

Klage der Stadt Offenbach gegen Endanflug zum Flughafen Frankfurt Main erfolglos

Endanflugverfahren durch Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn dient sicherer Durchführung unabhängiger Parallelanflüge auf verschiedene Landebahnen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Klagen der Stadt Offenbach gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main und gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) abgewiesen.

In seiner Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nochmals seine bisherige Rechtsprechung, der zufolge die An- und Abflugverfahren der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen, dessen Kapazität durch das in einem gesonderten Verfahren zuvor planfestgestellte Vorhaben zum Bau bzw. zum Ausbau eines Flughafens bestimmt wird.Weiter führt... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2013
- 9 C 573/12.T -

Klage gegen den "verlängerten Horizontalanflug" zum Flughafen Frankfurt Main erfolglos

Schwelle zur Unzumutbarkeit durch Lärmbelastungen nicht überschritten

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat mehrere Klagen gegen den so genannten verlängerten Horizontal­lande­anflug auf die Südbahn und die Nordwest-Landebahn des Flughafens Frankfurt Main abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Schwelle zur Unzumutbarkeit durch die entstehenden Lärmbelastungen für die Betroffenen nicht überschritten.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagten der Main-Kinzig-Kreis und ein privater Grundeigentümer aus der Gemeinde Hasselroth (OT Niedermittlau) gegen den so genannten verlängerten Horizontallandeanflug auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) des Flughafens Frankfurt Main.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage jedoch ab und bestätigte mit... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2012
- 20 D 45/09.AK -

Weitere Aufklärungen im Klageverfahren von Flughafenanwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Paderborn/Lippstadt erforderlich

Mögliche Fehlerhaftigkeit bei der Beurteilung der Behörde bezüglich des Ausbauvorhabens

Die Behörde muss weiter aufklären, ob von der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf die Klage von drei Flughafenanwohnern zu erkennen gegeben.

Im hier zugrunde liegenden Fall wurde der Flughafen Paderborn/Lippstadt in den 1970er Jahren genehmigt und verfügt über eine 2.180 m lange Start- und Landebahn. Nachtflugverkehr war uneingeschränkt zulässig. Im September 2006 beantragte der Flughafenbetreiber die Genehmigung der Pläne für einen Ausbau des Flughafens. Vorgesehen waren unter anderem eine Verlängerung der Start- und Landebahn... Lesen Sie mehr




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