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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „starker Seegang“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.05.2018
- 5 U 351/18 -

Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs

Reisende auf Kreuzfahrtschiffen müssen bei schwerem Seegang für eigene Sicherheit sorgen

Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Ver­kehrs­sicherungs­pflicht­verletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrt Anfang 2015 besuchte eine Reisende bei massivem Seegang das Fitnessstudio auf dem Schiff. Bei der Nutzung eines Laufbands kam es zu einem Sturz der Passagierin, der zu Verletzungen führte. Sie klagte daher im Anschluss an die Kreuzfahrt gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ihrer Meinung nach sei zumindest eine Warnung vor Sturzrisiken notwendig gewesen.Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Der beklagten Reiseveranstalterin sei aus Sicht des Gerichts keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzulasten.... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 05.06.2003
- 7 O 124/03 -

Kreuzfahrtpassagier hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Sturz während hohen Seegangs

Mit starkem Seegang ist auf einer Kreuzfahrt zu rechnen

Für Unfälle wegen Seegangs im Rahmen einer Kreuzfahrt haftet der Reiseveranstalter nicht. Jeder Reisende muss sich auf einen starken Seegang einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau eine Kreuzfahrt von Bremen nach Island. Dabei erlitt er in seiner Kabine einen Unfall. Zu dieser Zeit herrschte ein starker Wind (Windstärke 7) und Seegang "6", die zu Wellenhöhen von bis zu 3,5 Metern führten. Aufgrund des Unfalls konnte der Kläger an denen im Reiseprogramm enthaltenen Landgängen... Lesen Sie mehr