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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Standsicherheit“ veröffentlicht wurden
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.12.2020
- 1 KO 902/17 -
Unterhaltungspflicht des Grundstückseigentümers für Tunnel zu historischen Kellergewölbe unterhalb seines Grundstücks
Fehlende Nutzung des Gewölbes unerheblich
Ein Grundstückseigentümer ist zur Unterhaltung des Tunnels zu einem unterhalb seines Grundstücks liegenden Kellergewölbes verpflichtet, auch wenn der Zugang zum Tunnel außerhalb seines Grundstücks liegt. Unerheblich für die Unterhaltungspflicht ist, dass das Gewölbe durch den Grundstückseigentümer nicht genutzt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unterhalb eines in Gotha liegenden Grundstücks befand sich ein historisches Kellergewölbe vermutlich aus dem Jahr 1837. Das Gewölbe war durch einen Tunnel erreichbar, dessen Eingang außerhalb des Grundstücks lag. Der Tunnel selber unterführte eine am Grundstück liegende Straße. Im Oktober 2007 erließ die zuständige Behörde gegen die Eigentümerin des Grundstücks eine Verfügung, nach der sie einen Standsicherheitsnachweis vorlegen sollte. Es sollte geprüft werden, ob die Straße oberhalb des Tunnels mit schweren Baugerät befahren werden kann. Die Grundstückseigentümerin hielt sich für nicht verantwortlich und erhob gegen die Verfügung Klage.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.02.2016
- 304 O 247/13 -
Grundstückseigentümer hat gegen Nachbarn Anspruch auf Maßnahmenergreifung zur Erhaltung der Standfestigkeit von Bäumen bei drohendem Baumsturz oder Astabbruch
Anspruch auf Fällen der Bäume in Ausnahmefällen
Sind Bäume auf einem Grundstück derart geschädigt, dass ein Baumsturz oder Astabbruch droht und dadurch das Grundstück eines Nachbarn erheblich betroffen ist, kann dieser vom Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit der Bäume verlangen. In Ausnahmefällen kann dem Nachbar auch ein Anspruch auf Fällen der Bäume zustehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erbat ein Grundstückseigentümer in Hamburg von seiner Nachbarin die Zustimmung zum Fällen mehrerer Kiefern. Diese standen in unmittelbarer Grenznähe auf dem Nachbargrundstück und seien laut einem Privatgutachter derart geschädigt, dass er eine Fällung empfahl. Die Nachbarin verweigerte aber eine Zustimmung, so dass der Grundstückseigentümer... Lesen Sie mehr
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