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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Staffelmiete“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.02.2018
- 65 S 225/17 -
Modernisierung während Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung: Keine nachträgliche Mieterhöhung nach Ende der Laufzeit
Vermieter muss geplante Modernisierung in Staffelmiete einplanen oder auf Staffelmietvereinbarung verzichten
Nimmt der Vermieter während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung Modernisierungsmaßnahmen vor, so kann er aufgrund von § 557 a Abs. 2 BGB nach Ende der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung keine Mieterhöhung wegen der Modernisierung verlangen. Er muss vielmehr entweder die geplante Modernisierung in der Staffelmiete einplanen oder auf die Staffelmietvereinbarung verzichten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Dezember 2008 über eine Berliner Wohnung ein Mietvertrag geschlossen. Dabei wurde eine Staffelmiete vereinbart. Nachfolgend nahm der Vermieter im Jahr 2010 und 2016 Modernisierungsmaßnahmen vor. Nach Ende der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung im Dezember 2016, verlangte der Vermieter wegen der Modernisierungen eine Mieterhöhung. Die Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungen. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.08.2016
- 67 S 209 -
Unzulässiges Berufen auf Unwirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung bei formloser Aussetzung einer Staffel auf Bitten des Mieters
Rechtsmissbräuchliches Berufen auf Formunwirksamkeit
Setzt ein Vermieter aufgrund finanzieller Engpässe des Mieters auf dessen Bitten eine Staffel formlos aus, so kann sich der Mieter nachträglich nicht auf eine Formunwirksamkeit der Staffelvereinbarung berufen. Ein solches Berufen ist gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall gerieten die Mieter einer Wohnung in den Jahren 2003 und 2004 in finanzielle Schwierigkeiten. Sie baten ihre Vermieterin aus diesem Grund zweimal um die Aussetzung der vereinbarten Staffeln. Dem kam die Vermieterin durch einen formlosen Nachtrag zum Mietvertrag nach. Einige Zeit später machte die Vermieterin eine weitere Staffel geltend. Die Mieter meinten... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.04.2015
- 2 S 52/14 -
Keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffelmietvereinbarung
Durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung unerheblich
Haben die Mietvertragsparteien eine Staffelmiete vereinbart, so kommt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) nicht in Betracht. Daran ändert auch nichts der allgemeine Hinweis einer Klausel in den AGB zum Mietvertrag, wonach die Miete nach den §§ 557-559b BGB erhöht werden könne. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Mietvertragsparteien vereinbarten in § 5 des Mietvertrags eine Staffelmiete. Nachfolgend begehrte der Vermieter gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter hielt dies mit Hinweis auf die Staffelmietvereinbarung für unzulässig. Der Vermieter wiederum stütze sein Mieterhöhungsverlangen auf § 2 des... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 22.09.2009
- B 4 AS 8/09 R -
BSG: Unterkunftskosten auch bei unwirksamer Staffelmietvereinbarung
Grundsicherungsträger muss Kosten für tatsächliche Aufwendungen übernehmen
Die vom Grundsicherungsträger zu erstattenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft umfassen auch dann einen im Mietvertrag festgelegten Mietzins, wenn eine von den Vertragsparteien vereinbarte Staffelmiete möglicherweise unwirksam ist. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Das Gericht konnte deshalb dahinstehen lassen, ob ein Verstoß gegen § 557 a Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch darin zu sehen war, dass vom Mietbeginn bis zum Eintritt der ersten Mietstaffel nicht mindestens ein Jahr gelegen hatte. Das heißt aber nicht, dass Aufwendungen, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, wirtschaftlich dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
- VIII ZR 154/04 -
Kündigungsausschluss in Formularmietverträgen mit Sfaffelvereinbarung wirksam
Keine unangemessene Benachteiligung
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall mietete eine Frau im Januar 2002 eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Anlage 1 zum Formularvertrag enthielt unter anderem eine Staffelmietvereinbarung bis zum Jahre 2011 sowie folgende Regelung: "Das Kündigungsrecht des Mieters ist für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen. Die Kündigung ist... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2006
- VIII ZR 257/04 -
BGH zum individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren bei Staffelmietverträgen
Kündigungsverzicht nicht insgesamt unwirksam
Wenn ein Mieter in einem Staffelmietvertrag individuell den Ausschluss der Kündigungsfrist vereinbart, bleibt er daran grundsätzlich gebunden. Die Bindungsfrist wird jedoch auf vier Jahre begrenzt, auch wenn eine längere Frist vorgesehen war (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 25.01.2006 - VIII ZR 3/05). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im Fall hatten Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mietvertrag "für die Dauer von 60 Monaten geschlossen" wird. Danach sollte er sich jeweils um weitere 12 Monate verlängern, wenn er nicht gekündigt wird. Mietvertragsbeginn war der 1. Mai 2002.In einer Anlage zum Mietvertrag hieß es noch einmal explizit: "Der Mieter verzichtet bis zum 30.04.2007 auf eine ordentliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2006
- VIII ZR 3/05 -
BGH entscheidet über Kündigungsverzicht bei Staffelmietverträgen - BGH begrenzt Kündigungsverbot
Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren ist unwirksam
In (Formular-) Mietverträgen darf die Kündigung für höchstens vier Jahre ausgeschlossen werden. Wenn die Dauer des vereinbarten Kündigungsverzichts länger ist, ist die gesamte Klausel unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im entschiedenen Fall lautete die Formulierung im Mietvertrag: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass in Abänderung des Mietvertrages eine Kündigung auf die Dauer von 5 Jahren ausgeschlossen wird." Trotzdem kündigten die Mieter ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn und zogen wenig später aus. Mehrere Monate stand die Wohnung leer. Der Vermieter verlangte von den Mietern die Miete... Lesen Sie mehr
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