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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sportgerichtliche Entscheidung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.06.2020
- 26 Sch 1/20 -

OLG Frankfurt am Main: Verein haftet für Pyrotechnik

Haftung eines Fußballvereins verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung

Das Ständige Schiedsgericht stellt ein die ordentliche Gerichtsbarkeit ausschließendes Schiedsgericht dar. Die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik seiner Anhänger verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung. Der Schiedsspruch des Ständigen Schiedsgerichts, der im Ergebnis eine gegen die Antragstellerin verhängte "Geldstrafe" wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch ihre Anhänger bestätigt hatte, ist nicht aufzuheben, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Die Antragstellerin ist die Fußball-Profiabteilung des FC Carl Zeiss Jena. Ihre erste Männermannschaft spielt in der vom DFB, dem Antragsgegner, als Profiliga ausgerichteten 3. Liga. Zwischen den Parteien besteht ein Schiedsgerichtsvertrag. Im Sommer 2018 wurden bei drei Spielen im Jenaer Fanblock pyrotechnische Gegenstände (bengalische Feuer/Fackeln, Nebeltöpfe) abgebrannt.Das DFB-Sportgericht belegte im Herbst 2018 die Antragstellerin wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer "Geldstrafe" in Höhe von knapp 25.000 €. Die hiergegen von der Antragstellerin eingelegte Berufung zum DFB-Bundesgericht blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2012
- 9 U 97/12 -

Fehlende Einsatzberechtigung eines Fußballspielers berechtigt nicht zur Neuwertung

Urteile der Sportgerichte gegen FC Rot-Weiß Salem e.V. betreffend sechs Verbandsspiele in der Saison 2011/2012 für unwirksam erklärt

Die fehlende Einsatzberechtigung eines Fußballspielers muss vor Spielbeginn festgestellt werden. Eine Feststellung nach Spielende berechtigt zu keiner Neuwertung. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der klagende FC Rot-Weiß Salem e.V. Mitglied des beklagten Südbadischen Fußballverbandes. Der Kläger nahm mit seiner Herrenmannschaft in der Bezirksliga Bodensee in der Saison 2011/2012 an sechs Begegnungen zwischen dem 3. September 2011 und dem 13. November 2011 teil. Zum Einsatz kam auch der Spieler A., der zwar über einen Spielerpass verfügte und... Lesen Sie mehr




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