die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielbankenmonopol“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.09.2010
- C-64/08 -
EuGH: Österreichs Beschränkungen von Spielbankkonzessionen auf Gesellschaften mit Sitz im Inland verstößt gegen EU-Recht
Kategorischer Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz in anderen Mitgliedstaat zur Bekämpfung von Kriminalität unverhältnismäßig
Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen gegen das Unionsrecht. Die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Das österreichische Recht sieht ein staatliches Monopol im Bereich der Glücksspiele in der Weise vor, dass die Berechtigung, Glücksspiele zu veranstalten und zu betreiben, grundsätzlich dem Staat vorbehalten ist. Mit dem geltenden Bundesgesetz wird insbesondere der Zweck verfolgt, die Glücksspiele zu regulieren, um ihre Ausübung einzuschränken und dem Staat möglichst hohe Einnahmen aus ihnen zu sichern.Der Bundesminister für Finanzen kann insgesamt zwölf Konzessionen erteilen, die Wirtschaftsteilnehmer zur Veranstaltung von Glücksspielen und zum Betrieb von Spielbanken berechtigen. Der Konzessionär muss eine Aktiengesellschaft mit... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2007
- 1 BvR 2228/02 -
BVerfG erklärt bayerisches Spielbankenmonopol für verfassungsgemäß
Das durch Art. 2 Abs. 2 Spielbankengesetz in Bayern errichtete staatliche Spielbankenmonopol ist in seiner derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung verfassungsgemäß. Der Eingriff in die Berufsfreiheit an entsprechender Tätigkeit interessierter privater Unternehmer ist durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies entschied die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die Verfassungsbeschwerde einer privaten Spielbank- Betreibergesellschaft in Gründung, die sich gegen die Versagung einer Spielbankerlaubnis und mittelbar gegen das staatliche Spielbankenmonopol in Bayern gewandt hatte, erfolglos.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Dem in Bayern bestehenden staatlichen Spielbankenmonopol liegen legitime Gemeinwohlziele zugrunde. Die gesetzlichen Beschränkungen des Betriebs von Spielbanken dienen in erster Linie der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung, die sich aus der Ausnutzung der Spielleidenschaft ergeben können. Dabei soll der... Lesen Sie mehr