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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sperrzeitverlängerung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.03.2021
- VG 4 L 442/20 -

Strandbad Halensee: Keine Bewirtung im Außenbereich nach 22 Uhr

VG Berlin zur Sperrzeit­verlängerung für einen Außen­gastronomie­bereich

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Betreiberin einer Gaststätte im Strandbad Halensee gegen eine Sperrzeitanordnung für den Außen­gastronomie­bereich zurückgewiesen.

Die Antragstellerin betreibt das in einem allgemeinen Wohngebiet gelegene Strandbad Halensee. Sie betreibt dort ferner eine Schank- und Speisewirtschaft mit der besonderen Betriebsart Tanzlokal, in der auf insgesamt sechs Schank- und Bewirtungsflächen Außengastronomie angeboten wird. Infolge von Anwohnerbeschwerden setzte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Sperrzeit für diesen Außengastronomiebereich mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid aus dem September 2020 auf täglich 22 Uhr bis 6 Uhr fest.Mit Widerspruch und einem zugleich beim Verwaltungsgericht erhobenen Eilantrag setzt sich die Antragstellerin hiergegen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 16.10.2020
- 8 L 3558/20.GI -

Eilantrag gegen Sperrzeit­verlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen abgelehnt

Sperrzeit­verlängerung für Gaststätten im Land Gießen weiterhin Bestand

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen zur Sperrzeit­verlängerung für das Gaststättengewerbe gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Der Landkreis Gießen hatte mit Allgemeinverfügung vom 15.10.2020 den Beginn der Sperrzeit im gesamten Landkreis Gießen für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf 23.00 Uhr festgesetzt. Zur Begründung führte der Landkreis an, im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Coronavirus bedingten Pandemielage habe sich die Infektionslage innerhalb des Landkreises Gießen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.10.2020
- 2 L 2667/20.F, 2 L 2671/20.F und 2 L 2672/20.F -

Eilantrag von Bar- und Diskotheken­betreibern gegen Sperrzeitregelung der Stadt Frankfurt am Main erfolglos

Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat drei Eilanträge von Bar und Diskotheken­betreibern gegen die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Sperrzeit abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bedingten Pandemielage hat die Stadt Frankfurt am Main mit Allgemeinverfügung vom 8.10.2020 die Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Spielhallen bis einschließlich 18.10.2020 auf 23 Uhr festgesetzt. Die Antragstellerinnen sind Inhaber von Bars und Diskotheken... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.10.2020
- 2 L 2650/20.F -

Corona-Pandemie: Kein vorläufiger Stopp für Sperrzeit­verlängerung in Frankfurt am Main

Sperrzeit­verlängerung geeignete Maßnahme zum Schutz vor Neuinfektionen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat ein Eilrechtsschutz­begehren einer Gaststätten­inhaberin gegen die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Sperrzeit abgelehnt.

Die Antragstellerin ist Inhaberin einer Gaststätte und macht mit ihrem Eilantrag im Wesentlichen geltend, dass die Begründung in der Allgemeinverfügung nicht den rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen entspricht. Die Kammer hat den Antrag abgelehnt.Die Allgemeinverfügung vom 08.10.2020 der Stadt Frankfurt am Main setzt die Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.07.2013
- 10 N 13.210 u.a -

Verlängerung der Sperrzeit für Augsburger Spielhallen bis 9 Uhr gültig

Landesgesetzliche Ermächtigung­sgrundlage mit Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die von der Stadt Augsburg im Januar 2013 erlassene Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen, mit der die Sperrzeit ab Februar 2013 um drei Stunden verlängert wurde, gültig ist. Die Normen­kontroll­anträge mehrerer Spiel­hallen­betreiber wurden damit abgelehnt.

Nach einer landesgesetzlichen Vorschrift aus dem Glücksspielrecht beginnt die landesweit geltende Sperrzeit für Spielhallen täglich um 3.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Die Gemeinden können die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Verordnung verlängern. Die Stadt Augsburg hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.11.2012
- 22 NE 12.1954 -

Passauer Sperrzeitverordnung vorläufig nicht anwendbar

Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich der Sperrzeitverlängerung zu unbestimmt

Die am 1. November 2012 in Kraft getretene Sperrzeitverordnung der Stadt Passau wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, da die Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich der Sperrzeitverlängerung zu unbestimmt sind. Formal verbleibt es somit in Passau bei der alten Sperrzeitverordnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Die neue Verordnung der Stadt Passau sieht vor, dass für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten an Werktagen eine Sperrzeit in der Zeit zwischen 2.00 Uhr und 6.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen in der Zeit zwischen 3.00 Uhr und 6.00 Uhr gilt. Die sechs Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls betreiben verschiedene Schank-... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012
- 6 S 389/12 und 6 S 544/12 -

Sperrzeitverlängerung für Spielhallen ist unwirksam

Verlängerte Sperrzeiten für Spielhallen ohne erforderliches atypisches örtliches Gefahrenpotenzial nicht möglich

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verordnung der Stadt Pforzheim über die Festsetzung einer verlängerten Sperrzeit für Spielhallen vom 13. Dezember 2011 für unwirksam erklärt, da das für eine Sperrzeitverlängerung erforderliche atypische örtliche Gefahrenpotenzial nicht vorliegt. Dieses folgt weder aus dem Anwachsen der Zahl von Geldspielgeräten in Pforzheimer Spielhallen noch aus der im Vergleich zum Landesdurchschnitt geringeren Anzahl von Einwohnern je Spielhallen-Geldspielgerät.

Gegenstand des Verfahrens war eine Verordnung der Stadt Pforzheim, die das Ende der (um 0 Uhr beginnenden) allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen von 6 Uhr auf 11 Uhr hinausschob. Die Stadt verfolgte mit dieser Verlängerung der Sperrzeit das Ziel, Spielhallengäste vor Ausbeutung zu bewahren und der Entstehung von Spielsucht entgegenzuwirken. Sie stützte sich insbesondere auf ein statistisch... Lesen Sie mehr




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