wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sperrmüll“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2018
- BVerwG 7 C 9.16 und 7 C 10.16 -

BVerwG zur gewerblichen Sperrmüllsammlung

Keine wesentliche Beeinträchtigung des bestehenden Entsorgungssystems

Sperrmüll muss nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Er kann auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im zugrundeliegenden Fall wurde der Klägerin, einem Unternehmen der Abfallwirtschaft, durch den beklagten Kreis die Sammlung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen und gemischtem Abfall untersagt. Die dagegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht ab. Auf die Berufungen der Klägerin änderte das Oberverwaltungsgericht die Urteile und hob die Untersagung der Sammlung von Altmetall, Altpapier und Grünabfällen auf. Insoweit stünden der Sammlung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mit gemischtem Abfall bezeichnete Sammlung von Sperrmüll durch die Klägerin sei dagegen unzulässig, weil diese Abfallart dem öffentlich-rechtlichen... Lesen Sie mehr

Werbung

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2015
- 8 U 212/14 -

Wirksame Räumung von Gewerberäumen trotz Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen

Vorliegen einer schaden­ersatz­auslösenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht

Lässt ein Gewerbemieter in den Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schaden­ersatz­pflicht des Mieters auslösen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Gaststätte von ihrer Vermieterin wegen Zahlungsverzugs im März 2014 fristlos gekündigt wurde, stritten sich die ehemaligen Mietvertragsparteien über das Vorliegen einer wirksamen Räumung. Die Vermieterin verneinte eine solche. Sie ging vielmehr von einer unzulässigen Teilräumung aus, weil die Mieterin Sperrmüll... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2012
- 33 C 2163/12 -

Unaufgeräumter Keller rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

Keine Gefährdung der Mietsache wegen Lagerung von Sperrmüll

Lagert ein Mieter in seinem Keller Sperrmüll, so liegt darin nicht zwangsläufig eine Gefährdung der Mietsache. Die Unaufgeräumtheit des Kellers rechtfertige für sich daher keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin einer Wohnung wurde fristlos gekündigt, da sie der Aufforderung des Vermieters auf Entrümpelung des Kellers nicht nachkam. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin in ihrem Keller auf Paletten ruhend einen Schrank, Stühle, einen Tisch, eine alte Waschmaschine und Kartons aufbewahrte. Der Vermieter befürchtete, dass dies Ratten,... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Neustadt (Niedersachsen), Urteil vom 20.02.2012
- 55 C 1520/11 -

Sperrmüll vorzeitig auf die Straße gestellt: Möbeleigentümer haftet für verursachte Schäden durch Sperrmüll an geparktem Fahrzeug

Amtsgericht rügt Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Wird ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug durch dort abgestellten Sperrmüll beschädigt, muss der Inhaber der Möbel dann wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für den Schaden aufkommen, wenn er den Sperrmüll zu früh – beispielsweise bereits am Vortag vor der Abholung – auf die Straße stellt. Unerheblich ist dabei, ob das Auto bereits am Straßenrand stand, als der Sperrmüll herausgestellt wurde oder das Auto erst später geparkt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte es übernommen, die Wohnung ihrer Mutter aufzulösen und zu diesem Zweck die Abfuhr der nicht mehr benötigen Möbel organisiert. Sie ließ sich von der Abfallbeseitigungsgesellschaft der Region Hannover (aha) einen Termin für die Sperrmüllabfuhr geben. Entgegen den klaren Vorgaben der aha stellte sie den Sperrmüll nicht am Morgen des... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2011
- 9 LB 168/09, 9 LB 169/09 -

Niedersächsisches OVG: Abfallgrundgebühren aufgrund rechtsfehlerhafter Gebührenbedarfsberechnung rechtswidrig

Erhebung einer für alle Benutzungseinheiten gleich hohen Grundgebühr ungerechtfertigt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Erhebung von Abfallgebühren für 2007durch den Landkreis Aurich wegen fehlerhafter Gebührenbedarfsberechnungen für rechtswidrig erklärt.

Die Kläger im vorliegenden Rechtsstreit verfügen in der Stadt Norderney jeweils über zwei Ferienwohnungen und wurden 2007 zu Abfallgebühren herangezogen. Diese setzten sich jeweils zusammen aus einer für alle Benutzungseinheiten - etwa jede Wohnung und Ferienwohnung, jeden Gewerbebetrieb, Hotels, Kliniken, Campingplätze u. a. - gleich hohen Grundgebühren von 77 Euro jährlich und Leistungebühren... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2010
- ZR VIII 137/09 -

Vermieter darf Sperrmüllkosten auf Mieter umlegen - Entsorgung fällt unter Betriebskosten

Mieter müssen Sperrmüllkosten auch für fremden Sperrmüll tragen, der nicht von Hausbewohnern stammt

Vermieter dürfen die abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Umlage im Rahmen der Betriebskosten ist zulässig, weil es sich bei den Sperrmüllkosten um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 Absatz 2 BV (Betriebs­kosten­verordnung) handelt.

Zur Begründung führte der Bundesgerichtshof aus, dass diese Kosten zwar nicht jährlich, aber doch laufend dadurch entstehen, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen. Insoweit handele es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem Vermieter als Eigentümer wiederkehrend entstehen. Aufwendungen zur Beseitigung von Müll von den Gemeinschaftsflächen des Mietobjekts... Lesen Sie mehr




Werbung