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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sozialraum“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2023
- L 3 U 202/21 -

Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Sozialraum gehört eindeutig in den Verantwortungs­bereich des Arbeitgebers

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landes­sozialg­erichts.

Eine Verwaltungsangestellte rutschte auf dem Weg zu dem im Sozialraum des Finanzamtes aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden aus und erlitt einen Lendenwirbelbruch. Die 57-jährige Frau aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg beantragte, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Weg zum Getränkeautomaten sei während ihrer Arbeitszeit unfallversichert. Die Unfallkasse Hessen lehnte den Antrag ab. Der Versicherungsschutz ende regelmäßig mit dem Durchschreiten der Kantinentür Der Versicherungsschutz endet nicht an der Tür des SozialraumsDas Hessische Landessozialgericht gab der verunglückten Frau Recht. Der Sturz sei als... Lesen Sie mehr