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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sozialer Wohnungsbau“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2019
- V ZR 176/17 -

Sozialwohnungen: Unbefristete Sozialbindung von Wohnungs­genossen­schaften im dritten Förderweg unwirksam

Staat darf Subventions­empfänger zur Sicherung der Zweckbindung der Subvention keine beliebigen Beschränkungen auferlegen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sogenannten dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat. Die Unwirksamkeit der Vereinbarung hat aber nicht zur Folge, dass die Belegungsrechte nicht bestehen. Vielmehr hätten die Parteien, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre, Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart. Ist - wie hier - ein langfristiger, vergünstigter Kredit gewährt worden, bestehen die Belegungsrechte deshalb im Zweifel während der Laufzeit des Kredits fort.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Wohnungsgenossenschaft. Mit notariellem Vertrag vom 30. Januar 1995 kaufte ihre Rechtsvorgängerin, eine Wohnungsbaugesellschaft, von der beklagten Stadt Grundstücke, die im Rahmen des dritten Förderwegs (§ 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) mit 52 Sozialwohnungen bebaut werden sollten. Zu deren Teilfinanzierung gewährte die Stadt der Wohnungsbaugesellschaft ein zinsgünstiges Darlehen. Die Wohnungsbaugesellschaft verpflichtete sich im Gegenzug, der Stadt unbefristete Belegungsrechte an den Wohnungen einzuräumen sowie diese verbilligt und nur an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2007
- 21 O 4/07, 21 O 10/07, 21 O 11/07 -

Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

Das Landgericht Berlin hat die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin abgewiesen. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.

In der mündlichen Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nähmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssten, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden. Die Investitionsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschlussförderung für weitere 15 Jahre habe... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2006
-  5 B 11.05, 5 B 15.05, 5 B 16.05, 5 B 17.05, 5 B 18.05 -

Förderungskürzung im sozialen Wohnungsbau in Berlin rechtmäßig

Defizit im Landeshaushalt rechtfertigt moderate Kürzung

Das Land Berlin durfte die Subventionen im sozialen Wohnungsbau außerplanmäßig kürzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit erstinstanzliche Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungsverfahren von Wohnungsunternehmen gegen das Land Berlin darüber entschieden, ob das Land Berlin Subventionen für Wohnungsunternehmen kürzen darf. Solche Kürzungen hat das Land Berlin in ca. 3000 Fällen vorgenommen. Die betreffenden Subventionen wurden in den Jahren 1990 bis 2000 für die Errichtung und den Betrieb... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.05.2006
- 5 C 10.05 -

Berlin durfte aus der sozialen Wohnungsbau-Förderung aussteigen

Kein Anspruch auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau Berlin

Der Ausstieg Berlins aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist rechtmäßig. Ein Wohnungsunternehmen hatte einen Anspruch auf Anschlussförderung geltend gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte in einem Musterprozess die Urteile der Vorinstanzen, die einen solchen Anspruch bereits abgelehnt hatten.

Das beklagte Land Berlin förderte ab 1972 den sozialen (Miet-) Wohnungsbau durch die Vergabe so genannter Aufwendungshilfen an Investoren, die durch Eigenkapital und die Aufnahme von Krediten Sozialwohnungen erstellten, sie aber nur erheblich unter einer durch den Kapitaldienst bedingten Kostenmiete vermieten durften. Nach dem Auslaufen einer für 15 Jahre bewilligten Förderung gewährte... Lesen Sie mehr