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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderopfer“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2013
- III ZR 253/12 -
BGH zur Amtshaftung: Beschädigungen einer Wohnung aufgrund Durchsuchung begründet Schadenersatzanspruch des Vermieters
Nicht hinzunehmendes Sonderopfer liegt vor
Wird eine Mietwohnung aufgrund einer Durchsuchung beschädigt, so liegt ein Sonderopfer des Vermieters vor. Er hat daher einen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines sogenannten enteignenden Eingriffs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es infolge eine richterlich angeordneten Durchsuchung zu Beschädigungen einer Mietwohnung, da das Sondereinsatzkommando der Polizei das Fenster zum Einsteigen in die Wohnung nutzte. Hintergrund der Durchsuchung war der Verdacht, dass der Mieter der Wohnung mit Betäubungsmitteln Handel treiben sollte. Der Vermieter verlangte aufgrund des Vorfalls Schadenersatz. Das Landgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass dem Vermieter kein Sonderopfer abverlangt worden sei. Denn mit der Vermietung habe der Vermieter die Kontrolle und Einflussmöglichkeit über die Verwendung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 28.06.2012
- 1 U 8/12 -
Amtshaftung: Beschädigungen im Rahmen einer Durchsuchung sind vom Vermieter hinzunehmen
Anspruch auf Schadenersatz besteht daher nicht
Wird im Rahmen einer rechtmäßigen polizeilichen Durchsuchung eine Wohnung beschädigt, so hat der Vermieter dies hinzunehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht ihm nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung einer vermieteten Wohnung entstanden Beschädigungen an einem Fenster. Dieses wurde von dem Sondereinsatzkommando zum Betreten der Wohnung genutzt. Der Durchsuchungsanordnung lag der Verdacht zugrunde, dass der Mieter der Wohnung mit Betäubungsmitteln handelte. Der Eigentümer und Vermieter... Lesen Sie mehr
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