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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Solar-Eis-System“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.01.2023
- 4 A 2905/19 -

Keine Förderung aus dem Energiewende-Programm „progres.nrw“ nach Vertragsschluss

Umsetzung des Bauvorhabens darf nach der Förderrichtlinie nicht vor Bewilligung des Zuschusses erfolgen

Zuwendungen aus dem Förderprogramm „progres.nrw“ (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) können grundsätzlich zurückgefordert werden, wenn entgegen den Angaben im Förderantrag vor der Bewilligung der Mittel bereits ein verbindlicher Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen worden ist. Eine Nebenabrede, wonach die Durchführung des Vertrags von der Zuwendungs­bewilligung abhängig sein soll, wird nach der Verwaltungspraxis des Landes NRW allenfalls dann berücksichtigt, wenn durch sie vertragliche Bindungen hinsichtlich der geförderten Maßnahme vollständig entfallen und die Abrede bei Vertragsschluss schriftlich dokumentiert ist. Hierauf hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Beschluss abgestellt und die Rücknahme einer Zuwendung für rechtmäßig befunden.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte den in Köln wohnhaften Klägern aus dem Förderprogramm „progres.nrw“ eine Zuwendung für den Einbau eines sog. Solar-Eis-Speicher-Systems im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hauses bewilligt. Später stellte sich heraus, dass die Kläger bereits vor Beantragung der Zuwendung mit einem Generalunternehmer einen Bauvertrag geschlossen hatten, der auch den Kauf und die Installation des geförderten Solar-Eis-Speicher-Systems beinhaltete.Die Bezirksregierung nahm hierauf den Zuwendungsbescheid zurück mit der Begründung, die Kläger hätten entgegen ihren Angaben im Förderantrag vorzeitig mit der Maßnahme... Lesen Sie mehr




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