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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Silikonfugen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
- IV ZR 236/20 -

BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand

Duschwanne, Fuge und Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen dar

Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand kam es in einem Wohngebäude in Bayern zu einem Wasserschaden. Der Eigentümer des Gebäudes beanspruchte deshalb die Wohngebäudeversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden zu regulieren, erhob der Eigentümer Klage. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Bamberg hat ihr teilweise stattgegeben. Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein versicherter Nässeschaden nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008 vorlag. Danach war jeder Schaden,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -

Kein versicherter Leitungs­wasser­schaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen

Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar

Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Ver­sicherungs­bedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohn­gebäude­versicherung versicherter Leitungs­wasser­schaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -

Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Klein­reparatur­klausel

Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar

Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Klein­reparatur­klausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -

Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinst­reparatur­klausel umfasst

Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet

Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinst­reparatur­klausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installations­gegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr



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