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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Severinstraße, Köln“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.06.2021
- 8 K 3904/18 -

Eigentümer einer Wohnimmobilie in Köln muss nicht für Maßnahmen zur Gewerbeförderung zahlen

Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standort­gemeinschaften rechtswidrig

Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und Standort­gemeinschaften (ISGG NRW) ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit jüngst den Beteiligten zugestelltem Urteil entschieden und damit der Klage eines Anliegers stattgegeben.

Nach dem ISGG NRW besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde auf Antrag einer privaten Initiative (Immobilien- und Standortgemeinschaft - ISG) durch eine Satzung Abgaben erhebt, mit denen die ISG standortbezogene Maßnahmen durchführen kann. Im Streitfall wollte ein 2016 gegründeter Verein von Gewerbetreibenden an der Kölner Severinstraße unter dem Motto "900 Meter kölsche Südstadt" dort neben ausdrücklichen Marketingmaßnahmen (u.a. die Finanzierung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung) beispielsweise Immobilienberatungen und die Beschäftigung eines "Quartiershausmeisters", dessen Aufgabenspektrum in erster Linie an den Interessen des Vereins ausgerichtet... Lesen Sie mehr