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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Serviceeinrichtung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2011
- 13 B 1818/10 -

OVG: Deutsche Bahn unterliegt im Streit um Monopolstellung für Autozüge nach Sylt

DB-Autozug GmbH muss Nutzungsbedingungen für Verladestationen des Sylter Hindenburgdamms in Niebüll und Westerland aufstellen

Die DB-Autozug GmbH ist zum Aufstellen von Nutzungsbedingungen für dessen Serviceeinrichtungen (Personen- und Güterbahnhöfe) verpflichtet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Die Insel Sylt ist nicht über eine Straßenverbindung zu erreichen. Stattdessen gibt es auf dem die Insel mit dem Festland verbindenden 11 km langen Hindenburgdamm eine Eisenbahnstrecke. Die DB-Autozug GmbH, die eine Tochter der DB AG ist, betreibt dort den "Sylt Shuttle" genannten Autozug nebst den dazu gehörenden Verladestationen in Niebüll und Westerland (Sylt). Im Oktober 2010 gab die Bundesnetzagentur der DB-Autozug GmbH auf, für die von ihr betriebenen Verladestationen Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen aufzustellen, damit Wettbewerb auf dem Hindenburgdamm entstehen kann. Gegen diese Entscheidung erhob die DB-Autozug GmbH bei der Bundesnetzagentur... Lesen Sie mehr




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