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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwermetalle“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2019
- VG 5 K 143.17 -

Gesetzlichen Meldefristen versäumt: Schwer­metall­vergiftung nach Tätigkeit auf Polizei-Schießständen kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Erkrankung muss innerhalb einer Frist von zehn Jahren gemeldet werden

Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießstände der Berliner Polizei eingesetzt war. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.

Der 54-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte geltend gemacht, er habe sich eine Schwermetallvergiftung durch seine Tätigkeit auf Schießständen der Berliner Polizei, die unzureichend belüftet gewesen seien, zugezogen. Der Kläger war seit dem 1. September 1982 im Dienst des Landes Berlin und zuletzt als Polizeioberkommissar tätig. Nachdem er seit dem Frühjahr 2003 durchgehend dienstunfähig erkrankt war, wurde der Kläger mit Ablauf des 31. Juli 2008 zur Ruhe gesetzt. Im April 2016 zeigte er beim Polizeipräsidenten einen Dienstunfall an und nannte als Unfallzeitpunkt das Jahr 2004. Über die Dienstunfallanzeige hat der Beklagte nicht entschieden;... Lesen Sie mehr

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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.05.2013
- T-198/12 R -

Deutschland darf seine bisherigen Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug vorerst weiterhin anwenden

In Deutschland geltende Grenzwerte bieten höheren Schutz für die Gesundheit der Kinder

Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.

Im Jahr 2009 erließ die EU eine neue Spielzeugrichtlinie, mit der für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, insbesondere für Schwermetalle, neue Grenzwerte festgelegt wurden. Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Ansicht, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber, die im Übrigen der alten Richtlinie... Lesen Sie mehr



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