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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulferien“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 16.06.2023
- 4 K 1365/23 -

Zweckentfremdung: Keine Überschreitung der Zehn-Wochen-Grenze bei Einstellen der Wohnung auf Buchungsplattform für mehr als zehn Wochen

Für Zehn-Wochen-Grenze ist tatsächliche Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung maßgeblich

Die Zehn-Wochen-Grenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Zweck­entfremdungs­verbots­gesetzes Baden-Württemberg (ZwEWG) ist nicht bereits dann überschritten, wenn die Wohnung für mehr als zehn Wochen auf einer Buchungsplattform zur Vermietung angeboten wird. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Wohnung tatsächlich für mehr als zehn Wochen von Feriengästen genutzt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem Wohnungsmieter in Baden-Württemberg untersagt, seine Wohnung als Ferienwohnung anzubieten. Der Mieter hatte seine Wohnung über die Plattform AirBnB während der Schulferien seiner Tochter zur Vermietung an Feriengäste angeboten. Da die Wohnung insgesamt für einen Zeitraum von mehr als zehn Wochen auf der Plattform zur Vermietung bereitstand, sah die zuständige Behörde einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot. Tatsächlich war die Wohnung aber deutlich unter zehn Wochen an Feriengäste vermietet worden. Der Mieter beantragte Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2016
- BVerwG 2 C 24.14 -

BVerwG zum Verlust der Dienstbezüge eines Lehrers

Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst auch in den Schulferien

Bestand zwischen dem Dienstherrn und einem beamteten Lehrer Streit über dessen Dienstfähigkeit und bleibt der Lehrer trotz amtsärztlicher Bestätigung seiner Dienstfähigkeit dem Dienst weiterhin fern, obliegt es dem Lehrer - auch nach Beginn der Schulferien - , dem Dienstherrn anzuzeigen, dass und ab wann er sich wieder für dienstfähig ansieht. Unterlässt er dies, so verliert der Lehrer seine Dienstbezüge auch für Zeiten, die in die Schulferien fallen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Streitfall war der Kläger als beamteter Lehrer an einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen tätig. Ab November 2009 leistete er unter wiederholter Vorlage von Attesten eines Facharztes keinen Dienst mehr. Eine daraufhin vom Dienstherrn angeordnete amtsärztliche Untersuchung ergab dagegen, dass der Kläger dienstfähig war. Trotz ausdrücklicher Aufforderung zum Dienstantritt... Lesen Sie mehr