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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schreiben“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 07.12.2022
- 4 Sa 123/21 -

Unzulässiges einfaches Bestreiten des Inhalts eines Schreibens bei Nachweis des Zugangs der Briefsendung

Gegenseite muss und kann sich zum anderen Inhalt der Briefsendung erklären

Kann eine Partei nachweisen, dass der Gegenseite ein Schreiben zugegangen ist, so genügt es nicht, dass die Gegenseite den Inhalt des Schreibens einfach bestreitet. Vielmehr muss und kann die Gegenseite erklären, welchen anderen Inhalt das Schreiben haben soll. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Thüringen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Arbeitsvertrags vor dem Arbeitsgericht Nordhausen über die Auszahlung einer tarifvertraglichen Jahressonderzahlung für das Jahr 2019. Die Klägerin behauptete, die Auszahlung rechtzeitig geltend gemacht zu haben. Sie konnte diesbezüglich nachweisen, dass die Beklagte ein Schreiben von ihr erhalten hatte. Die Beklagte bestritt aber, dass das Schreiben die Geltendmachung der Jahressonderzahlung beinhaltete. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.03.2022
- 83 O 27/22 -

Keine Vermutung zum Erhalt der zweiten Seite eines Schreibens auf dem Postweg

Erhalt sämtlicher Seiten eines Schreibens muss nachgewiesen werden

Besteht ein Schreiben aus zwei Seiten, so besteht keine Vermutung dahingehend, dass der Empfänger neben der ersten Seite auch die zweite Seite erhalten hat. Den Erhalt der zweiten Seite muss der Sender nachweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2022 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein zweiseitiges Schreiben den Mieter vollständig zugegangen war. Der Mieter bestritt dies. Er behauptete nur die erste Seite erhalten zu haben.Das Landgericht Berlin entschied, dass keine Vermutung dahingehend... Lesen Sie mehr



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