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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schonzeit für...“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.2016
- 4 KN 154/13 -
Naturschutzvereinigung muss bei Erlass einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeit für Rabenkrähen nicht beteiligt werden
Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Einsicht in einschlägige Sachverständigengutachten muss nicht erteilt werden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Jagdbehörde bei der Vorbereitung einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeit für Rabenkrähen einer anerkannten Naturschutzvereinigung keine Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten geben muss.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte durch Verordnung die Schonzeit für Rabenkrähen in seinem Gebiet in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Juli 2013 aufgehoben und sich hierbei auf das Niedersächsische Jagdgesetz gestützt. Für die Rabenkrähe gilt in Niedersachsen grundsätzlich eine Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar. Die Verkürzung der Schonzeit im Juli 2013 hatte der Landkreis mit erheblichen Schäden in der Landwirtschaft durch einen zu großen Bestand an Rabenkrähen begründet.Gegen die Verkürzung der Schonzeit für Rabenkrähen hat sich der Antragsteller, eine anerkannte... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2016
- 1 SsOWi 2/16 (5/16) -
Geldbuße bei Abschuss eines Wildschweins in der Schonzeit nicht immer gerechtfertigt
Fehlerhafte Altersbestimmung beim Abschuss von Wildschweinen kann nicht zwingend als fahrlässiger Schonzeitverstoß gewertet werden
Beobachtet und erfasst ein Jäger alle äußeren Merkmale zur Altersbestimmung eines Wildschweins sorgfältig und irrt er sich trotzdem über das Alter des Tieres, so stellt dies keinen derart schwerwiegenden Verstoß gegen die Jagdgesetze dar, dass dieser Verstoß mit einer hohen Geldbuße zu bestrafen ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und stellte damit ein Bußgeldverfahren gegen einen Jäger ein.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 76jähriger Jäger war im Mai 2015 auf Wildschweinjagd in Ostholstein. Zu dieser Zeit ist nur die Jagd auf Wildschweine im ersten Lebensjahr (Frischlinge) und auf solche im zweiten Lebensjahr (Überläufer) erlaubt. Für alle übrigen Wildschweine besteht Schonzeit. Nachdem der Jäger mit seinem Fernglas ein einzelnes Wildschwein beobachtet... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.03.2015
- 16 A 1610/13 -
Landwirt klagt erfolgreich auf Schonzeitaufhebung für Sommergänse
Abschuss in der Schonzeit ist geeignet, übermäßige Wildschäden durch die Gänse zu vermeiden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet gewesen ist, die Schonzeit für nicht brütende Grau-, Nil- und Kanadagänse sowie Gössel (Gänseküken) dieser Wildarten von April bis Mitte Juli 2011 und 2012 in bestimmten Jagdbezirken aufzuheben.
Er gab damit der Klage eines Landwirts aus dem Kreis Wesel statt, der entsprechende Anträge auf Schonzeitaufhebung mit der Begründung gestellt hatte, die sog. Sommergänse (Gänse, die sich ganzjährig am Niederrhein aufhalten und auch dort brüten), hätten sich in den letzten Jahren explosionsartig vermehrt und auf seinen Äckern insbesondere im Zeitraum von April bis Juli übermäßige Wildschäden... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
- 5 K 640/12 -
Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an
Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen
Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern... Lesen Sie mehr
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