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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schmutzfangmatte“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.04.2016
- 11 U 127/15 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Sturz für Stöckel­schuhträgerin

Allgemeine Gefahrerhöhung durch Stöckelschuhe

Wenn eine Besucherin mit den Absätzen ihrer Stöckelschuhe in einer Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines städtischen Theaters hängen bleibt und dann zu Fall kommt, kann die Stadt nicht auf Schadensersatz für erlittene Verletzungen in Anspruch genommen werden, wenn die Matte im Eingangsbereich klar erkennbar und bei vorsichtigem Gehen - auch mit Stöckelschuhen - gefahrlos zu überqueren war. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im hier vorliegenden Fall besuchte die Klägerin aus Marl gemeinsam mit ihrem Ehemann an einem Abend im Mai 2014 eine Vorstellung des Cirque Éloize im Theater der beklagten Stadt Marl. Dabei trug sie Stöckelschuhe mit kleinflächigen, mindestens 4,5 cm hohen Absätzen. Als sie zum Ende der Vorstellungspause, die sie außerhalb des Theaters verbracht hatte, ins Theater zurückkehrte, blieb sie mit den Absätzen ihrer Schuhe in den Löchern der im Eingangsbereich ausgelegten Schmutzfangmatte, einer Gummilochmatte, hängen und stürzte.Die Klägerin zog sich einen Mittelfußbruch zu, in dessen Folge sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 15.01.2013
- 5 U 36/12 -

Sturz über Schmutzmatte: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei erkennbaren Gefahrenstellen

Vorliegen eines Reisemangels ist zu verneinen

Stürzt ein Urlauber über eine erkennbare Schmutzmatte vor dem Eingangsbereich eines Hotels und verletzt sich dabei, so hat sich in dem Unfall lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Der Reiseveranstalter muss daher nicht haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stürzte während einer Pauschalreise in der Türkei eine Urlauberin gegen 22 Uhr über der 2 cm starken Fußmatte vor dem Eingangsbereich ihres Hotels. Aufgrund des Sturzes erlitt sie eine Oberschenkeltrümmerfraktur und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €. Ihrer Meinung nach habe der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 19.01.2011
- 2 U 468/10 -

Supermarkt haftet nicht für Sturz über unbefestigte Fußmatte im Eingangsbereich

Zur Verkehrssicherungspflicht eines Lebensmittelhändlers / Ausschließliche Mitschuld des Kunden bei Stolpern über die Fußmatte

Das Auslegen einer Fußmatte vor einem Supermarkt ohne Befestigung mit einem Klebeband stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Wer nach Bemerken eines Widerstandes dennoch versucht mit seinem Einkaufswagen über die Fußmatte zu fahren und dabei zu Fall kommt, trägt ein die Haftung ausschließendes Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegende Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls. Die Beklagte betrieb einen Lebensmittelladen. Nach ihrem Einkauf wollte die Klägerin ihren Einkaufswagen zurück in das Geschäft schieben. Dabei überfuhr sie eine vor dem Geschäft liegende Fußmatte (Schmutzmatte) und blieb mit dem Einkaufswagen an dieser hängen.... Lesen Sie mehr



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