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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlüsselnotdienst“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 13.07.2022
- 134 C 5827/21 -

Nach 22 Uhr kann Mieter ohne vorherige Rücksprache mit Vermieter Schlüsselnotdienst mit Notöffnung und Schlossaustausch beauftragen

Mit Erreichbarkeit des Vermieters nach 22 Uhr muss Mieter nicht rechnen

Nach 22 Uhr kann ein Wohnungsmieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustauch beauftragen. Denn mit einer Erreichbarkeit des Vermieters um diese Zeit muss ein Mieter grundsätzlich nicht rechnen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von Juni bis Dezember 2021 musste die Mieterin einer Wohnung in Leipzig sechsmal in der Nachtzeit feststellen, dass die Wohnungstür durch Leim verklebt war. Sie beauftragte aufgrund dessen jedes Mal einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustausch. Die Mieterin informierte den Vermieter über die Probleme und verlangte schließlich die Kosten des Schlüsselnotdienstes erstattet.Das Amtsgericht Leipzig entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 536 a BGB ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung des Schlüsselnotdienstes zu.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2020
- 1 StR 113/19 -

BGH: Strafbarkeit wegen Wuchers aufgrund überhöhter Abrechnung durch Schlüsselnotdienst

Ausbeutung einer Zwangslage bei Wohnungsnutzern

Übersteigt die Abrechnung eines Schlüsselnotdienst den üblichen Marktpreis um mehr als das Doppelte, liegt regelmäßig eine Strafbarkeit wegen Wuchers gemäß § 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor. Insofern wird bei den Wohnungsnutzern eine Zwangslage ausgenutzt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Betreiber einer Schlüsseldienstfirma im August 2018 vom Landgericht Kleve unter anderem wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten in Telefonbüchern nicht existente Schlüsseldienstfirmen mit örtlichen Anschriften und dazu passenden Telefonnummern eintragen lassen. Wer die Nummern anwählte wurde... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016
- 1 RVs 210/16 -

Überteuerte Abrechnungen für Schlüssel­dienst­arbeiten gelten nicht immer als Wucher

Ausgesperrtsein allein als Zwangslage im Sinne des Strafgesetzes nicht ausreichend

Rechnet der Schlüsseldienst überteuert ab, so ist das nicht in jedem Fall als Wucher strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch eines Schlüssel­dienst­betreibers. Ob die Rechnung des Schlüsseldienstes bezahlt werden muss, war in dem Verfahren nicht zu entscheiden.

Im zugrunde liegenden Verfahren war der Betreiber eines Schlüsseldienstes angeklagt. Dieser war von einem Mann gerufen worden, der sich an einem Samstagnachmittag versehentlich aus seiner Wohnung ausgeschlossen hatte. Nach nur einer Minute öffnete der Schlüsseldienst die Wohnungstür mit einer Plastikkarte. Hierfür rechnete er rund 320 Euro ab. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2014
- III ZA 19/14 -

BGH: Schlüsselnotdienst hat Anspruch auf Vergütung nach Türöffnung für Betreuten

Anspruch des Schlüssel­not­dienstes aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Dem Betreiber eines Schlüssel­not­dienstes steht ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn er die Wohnungstür eines Betreuten öffnet. Der Anspruch ergibt sich in diesem Fall aus der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683, 670 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich eine Wohnungsinhaberin am späten Abend eines Sonntages im Juni 2010 versehentlich aus der Wohnung ausgesperrt hatte, beauftragte sie einen Schlüsselnotdienst mit der Türöffnung. Für die Wohnungsinhaberin war eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögensangelegenheiten angeordnet. Da der Betreiber des Schlüsselnotdienstes... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Essen-Steele, Urteil vom 11.11.2015
- 17 C 61/15 -

Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Türöffnung durch Schlüsselnotdienst

Kein Vergütungsanspruch aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen sowie aggressiver Durchsetzung des Werklohns

Erreicht ein Schlüsselnotdienst durch Vorspiegelung falscher Tatsachen den Abschluss eines Vertrags zur Öffnung einer Wohnungstür und wird der Lohn für die Türöffnung aggressiv durchgesetzt, so steht dem Wohnungsinhaber gemäß § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen-Steele hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall öffnete ein 24-Stunden-Schlüsselnotdienst eine Wohnungstür zum Preis von rund 422 EUR. Nachträglich verlangte die Wohnungsinhaberin den Betrag zurück, da sie sich vom Schlüsselnotdienst getäuscht und unter Druck gesetzt gefühlt habe. Da sich der Notdienst weigerte eine Rückzahlung vorzunehmen, erhob die Wohnungsinhaberin Klage.... Lesen Sie mehr



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