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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scherzpaket“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013
- 1 S 733/13 -

Kosten für nicht vorsätzlich ausgelösten Polizeieinsatz dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Versender eines als Paketbombe verdächtigten "Scherzpakets" muss Polizeieinsatz nicht bezahlen

Der Versender eines "Scherzpakets", das im Mai 2011 von der Landespolizei als Paketbombe verdächtigt wurde, muss den Polizeieinsatz nicht bezahlen, weil er ihn glaubhaft für nicht möglich gehalten hat. Denn der in der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg festgelegte Gebührentatbestand für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen erfordert zumindest ein bedingt vorsätzliches Handeln; Fahrlässigkeit genügt nicht. Der Verordnungsgeber kann den Gebührentatbestand aber entsprechend erweitern. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Damit blieb die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) erfolglos, das den Gebührenbescheid auf die Klage des Paketversenders (Kläger) aufgehoben hatte.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20.05.2011 ging bei einer Firma ein Paket mit einem außen angebrachten, an eine Mitarbeiterin persönlich adressierten Begleitschreiben ein. Dieses enthielt den Briefkopf einer arabischen Botschaft in Berlin, den Zusatz "Bill of Lading“, den Text "You receive important and secret documents best regards“ und eine Unterschrift mit Zusatz "Consul“. Die Botschaft teilte auf Nachfrage mit, sie habe kein solches Paket abgeschickt. Die sodann verständigte Polizei forderte Sprengstoffexperten an, die mit Hubschrauber einflogen und das Paket öffneten. Darin lagen nur ein Teller und ein Gruß des... Lesen Sie mehr




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