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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheidungskosten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 31.08.2021
- 4 WF 54/21 -
Gericht muss Vereinbarung der Eheleute über Kostenaufteilung der Scheidungskosten berücksichtigen
Abweichung von Kostenvereinbarung nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe
Haben die Eheleute anlässlich der Scheidung eine Vereinbarung über die Kostenverteilung getroffen, hat das Gericht dies bei der Kostenentscheidung grundsätzlich zu berücksichtigen. Von der Vereinbarung darf nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe abgewichen werden, die das Gericht benennen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht Bremen hatten die Eheleute im Dezember 2020 eine notarielle Vereinbarung abgeschlossen, in der unter anderem geregelt war, dass die Kosten des Scheidungsverfahrens der Ehemann tragen sollte. Trotz dieser Vereinbarung hat das Amtsgericht die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass sich die Ehefrau an den Gerichtskosten zur Hälfte beteiligen musste. Sie legte daher gegen die Kostenentscheidung Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten der Ehefrau. Zwar bestimme § 150 Abs. 1 FamFG,... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.04.2018
- 8 K 80/18 -
Scheidung auf ärztlichen Rat: Kein Abzug von Kosten für eine medizinisch indizierte Scheidung als außergewöhnliche Belastung
Nur mittelbarer Verlust der Existenzgrundlage durch seelische oder körperliche Beeinträchtigungen begründet keine steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten einer Scheidung können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden, wenn die Scheidung medizinisch indiziert war. Denn die Existenzgrundlage ist durch die seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nur mittelbar betroffen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2017 machte ein Steuerpflichtiger mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Ehescheidungsverfahren in Höhe von 3.818 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Er begründete dies damit, dass die Scheidung nach Ansicht seiner Ärzte zur Bekämpfung seiner Depressionen erforderlich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.11.2017
- 4 WF 207/17 -
Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute spielen für Verfahrenswert einer Scheidung keine Rolle
Wertfestsetzung soll möglichst unkompliziert und zügig erfolgen
Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute spielen für den Verfahrenswert einer Scheidung keine Rolle. Sie führen daher nicht zur Herabsetzung des Verfahrenswerts. Die Wertfestsetzung soll möglichst unkompliziert und zügig erfolgen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Schwerte in einem Scheidungsverfahren im Jahr 2017 die Schulden der Ehefrau bei der Festsetzung des Verfahrenswerts berücksichtigt und somit den Verfahrenswert gesenkt. Damit war der Rechtsanwalt der Ehefrau nicht einverstanden und legte daher Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2015
- 8 WF 158/15 -
Eine zur Altersversorgung erforderliche Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten verwertet werden
Ausschluss der Verwertung nur bei Notwendigkeit der Lebensversicherung zur Gewährleistung einer angemessenen Altersversorgung
Eine Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten herangezogen werden, wenn sie der Alterssicherung dient und ohne das Kapital eine angemessene Altersversorgung nicht gewährleistet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Ehefrau die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zwecks Beantragung der Scheidung. Das Amtsgericht Lüdinghausen wies den Antrag zurück und verwies zur Begründung auf die Lebensversicherung der Ehefrau. Ihr sei es zuzumuten, für die Verfahrenskosten der Scheidung den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung einzusetzen.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2017
- VI R 9/16 -
Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Kosten für Scheidungsverfahren fallen unter neu eingeführtes Abzugsverbot für Prozesskosten
Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.
Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und... Lesen Sie mehr
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