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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schaumwein“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2020
- 6 W 95/20 -
OLG Frankfurt am Main zur Herkunftsangabe von Schaumwein
Schaumwein aus in Italien geernteten und zu Wein verarbeiteten Trauben darf trotz zweiter Gärung in Spanien "Italian Rosé" heißen
Schaumwein aus in Italien geernteten und zu Wein verarbeiteten Trauben darf als Produkt aus Italien beworben werden, auch wenn die zweite Gärung und damit verbundene Verarbeitung des Grundweins zu Schaumwein in Spanien erfolgt. Die in der EU geforderte Herkunftsangabe knüpft entweder an das Land an, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden, oder aber das Land, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und die Beschwerde eines Weinherstellers zurückgewiesen.
Die Antragstellerin betreibt eine große deutsche Weinkellerei. Die Antragsgegnerin vertreibt Schaumweine, u.a. den Schaumwein “Italian Rosé“, den sie als „Product of Italy“ bezeichnet. Die Trauben dieses Schaumweines werden in Italien geerntet, wo sie auch zu Wein verarbeitet werden. In einem zweiten Schritt werden diesem „Grundwein“ Likör und Zucker sowie Hefe zugesetzt. Dieser als „zweite Gärung“ bezeichnete Schritt findet in Spanien statt. Die Antragstellerin hält die Bewerbung des Schaumweines als „Product of Italy“ für irreführend und wettbewerbswidrig. Das Landgericht hat im Eilverfahren Unterlassungsansprüche der Antragstellerin gegen... Lesen Sie mehr
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