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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sat.1“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2017
- 2 B 11451/17.OVG -

Privatsender SAT.1 ist vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

Öffentliches Interesse an Gewährleistung der Meinungsvielfalt hat Vorrang vor ungeschmälerter Ausstrahlung des eigenen privaten Fernsehprogramms durch SAT.1

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig dazu verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Neustadt anhängigen Klageverfahrens wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte ("Drittsendezeiten") in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen.

Die rundfunkrechtliche Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeiten in der Form von sogenannten Fensterprogrammen ergibt sich aus den Regelungen in dem zwischen den Bundesländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag, denen insoweit Gesetzeskraft zukommt. Nach diesem Staatsvertrag wird seit Mitte der 90er Jahre die Genehmigung zur Ausstrahlung eines privaten Fernsehvollprogramms unter anderem davon abhängig gemacht, dass innerhalb dieses Programms bestimmte Zeitanteile unabhängigen Produzenten von Fernsehprogrammen (sogenannte Fensterprogrammveranstalter) eingeräumt werden. Diese Verpflichtung tritt immer dann ein, wenn der Privatsender bei... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2017
- 2 A 10449/16.OVG -

Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeiten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar

Die Verlängerung der Zulassung der Fernsehproduktionsgesellschaft TV IIIa GmbH & Co. KG zur Veranstaltung und Verbreitung des sogenannten regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1 ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im zugrundeliegenden Fall hatte die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), im Mai 2014 auf Antrag von TV IIIa deren bisherige Zulassung aus dem Jahr 2004 zur Veranstaltung und Verbreitung eines sogenannten regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1 um 10 Jahre verlängert. Dieses Regionalprogramm für die Länder Rheinland-Pfalz... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 01.03.2016
- 5 K 977/14.NW -

Regional­fenster­programm von Sat.1: Verlängerung der Zulassung von TV IIIa rechtmäßig

Zulassung durfte ohne vorhergehendes Ausschreibungs­verfahren verlängert werden

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Verlängerung der Zulassung von TV IIIa zur Veranstaltung und Verbreitung des sogenannten regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1 rechtmäßig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), hatte im Mai 2014 auf Antrag der Fernsehproduktionsgesellschaft TV IIIa GmbH & Co. KG deren bisherige Zulassung aus dem Jahr 2004 zur Veranstaltung und Verbreitung des sogenannten regionalen Fensterprogramms im Hauptprogramm von Sat.1... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.10.2015
- BVerwG 6 C 17.14 -

BVerwG: Landesmedienanstalt beanstandete zur Recht eine unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1

Werbung muss dem Medium angemessen durch optische oder akustische Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungsteilen abgesetzt sein

Ein Fernsehveranstalter verstößt gegen das Gebot des Rundfunk­staats­vertrags, Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug „Werbung“ eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin veranstaltet das Fernsehprogramm Sat.1. Während der Unterbrechung der Serie "Anna und die Liebe" wurde ein Programmhinweis auf die Übertragung eines Boxkampfes ausgestrahlt. Zu sehen war zunächst für etwa zwei Sekunden ein den gesamten Bildschirm ausfüllender brennender Boxring und in der rechten Bildschirmhälfte der Boxer Felix Sturm. Während dieser sich auf die Kamera... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.04.2015
- 5 K 752/13.NW, 5 K 695/13.NW und 5 K 749/13.NW -

Dritt­sendezeit­lizenzen bei Sat.1 erneut aufgehoben

Vergabeverfahren sowohl im Hinblick auf Ausschreibung als auch auf Auswahlverfahren fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat aufgrund einer Klage von Sat.1 die Zulassungs­entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2013, in der den beiden Produktions­gesellschaften News & Pictures bzw. DCTP für den Zeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 Lizenzen für sogenannte Drittsendezeiten im Programm der Haupt­programm­veranstalterin Sat.1 erteilt worden waren, erneut als rechtswidrig aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts war das Vergabeverfahren sowohl auf der Verfahrensstufe zwischen Einleitung des Verfahrens und Ausschreibung als auch auf der nachfolgenden Stufe des Auswahlverfahrens fehlerhaft.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die erste Zulassungsentscheidung vom 17. April 2012, die den Lizenzzeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 betraf, war vom Verwaltungsgericht Neustadt schon mit Urteilen vom 23. August 2012 aufgehoben worden. Im darauf folgenden "zweiten Durchgang" hatte das Verwaltungsgericht Eilanträgen von Sat.1 und N 24 stattgegeben (5 L 753/13.NW... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.09.2014
- 2 B 10323/14.OVG (v. 23.07.2014) und 2 B 10327/14.OVG -

Drittsendezeiten im Programm von SAT.1 entfallen vorläufig

OVG Rheinland-Pfalz stuft Zulassungsbescheid für Sendezeiten von "News and Pictures" und DCTP insgesamt als rechtswidrig

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Entscheidungen im Eilverfahren die durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 (so genannte Drittsendezeiten) an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig erachtet. Das Gericht hat daher die aufschiebende Wirkung der Klagen von Sat.1 und der unterlegenen Mitbewerberin N24 wiederhergestellt. Als Konsequenz dieser Entscheidung entfallen vorläufig – bis zum Abschluss der Klageverfahren – die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1.

Durch den zwischen den Ländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag sind seit mehreren Jahren die Veranstalter von privaten Fernsehprogrammen zur Wahrung der Meinungsvielfalt im Rundfunk verpflichtet, in ihren Hauptprogrammen Sendezeiten für externe Programmanbieter als Fensterprogramme einzuräumen, wenn sie einen bestimmten Zuschaueranteil (10 % je Sender bzw. 20 % je Sendergruppe)... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.04.2013
- I ZR 152/11 -

Anbieten der Internet-Videorecorder "Shift.TV" sowie "Save.TV" verletzt Weitersendungs­rechte von Sendeunternehmen

Sendeunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Einräumung von Lizenzen verpflichtet

Das Angebot der Internet-Videorecorder "Shift.TV" und "Save.TV" greift zwar in das Recht der Fernsehsender RTL und Sat.1 auf Weitersendung ihrer Funksendungen ein, aber dennoch muss geprüft werden, ob die Anbieter der Internet-Videorecorder sich gegenüber den Fernsehsendern darauf berufen können, dass diese ihnen eine Lizenz für diese Nutzung einräumen müssen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerinnen sind die Fernsehsender "RTL" und "Sat.1". Die Beklagten bieten unter den Bezeichnungen "Shift.TV" und "Save.TV" Internet-Videorecorder an. Kunden der Beklagten können auf diesen Recordern über Antennen frei empfangbare Fernsehprogramme - auch diejenigen der Klägerinnen - aufzeichnen und anschließend ansehen oder herunterladen.... Lesen Sie mehr




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