wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sandspielplatz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.02.2015
- 5 K 1542/14.TR -

Weinstubenbetreiber muss Lärm von benachbartem Kinderspielplatz hinnehmen

Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung und sind daher grundsätzlich zumutbar

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Anwohner und Betreiber einer Weinstube keinen Anspruch auf Verlegung oder Einstellung eines Kinderspielplatzes wegen des daraus resultierenden Lärms hat. Das Gericht verwies darauf, dass Geräusche spielender Kinder Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar sind.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Anwohner und Betreiber einer Weinstube wegen Kinderlärms gegen einen Kinderspielplatz in Bernkastel-Wehlen.Das Verwaltungsgericht Trier entschied jedoch, dass der Spielplatz weder verlegt noch eingestellt werden muss. Zur Begründung führten die Richter aus, dass dem Betreiber der Weinstube ein dahingehender Anspruch nicht zustehe. Kinderlärm stehe unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft; Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Die einschlägige Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthalte deshalb... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.1990
- 7 C 56/90 -

Mietminderung um 5 % aufgrund von Hundekot im Treppenhaus, verdrecktem Sandspielplatz und mutwillig zerstörten Briefkästen

Vermieter trägt Verantwortung für ausreichende Überwachung der Wohnanlage durch den Hausmeister

Auch wenn eine Wohnanlage aufgrund ihrer Größe nur schwer von einem Hausmeister überschaut werden kann und es zu regelmäßigen, vom Vermieter nicht verschuldeten mutwilligen Verunreinigungen und Beschädigungen kommt, trägt er hierfür die Verantwortung. Mietminderung aufgrund der beeinträchtigten Wohnqualität muss er damit hinnehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer von einem Mieter vorgenommenen Mietminderung. Der Mann hatte aufgrund verschiedener Mängel der Wohnanlage einen um 5 % geminderten Mietzins gezahlt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich wehrte und behauptete, die Voraussetzungen für eine Mietminderung hätten nicht vorgelegen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr




Werbung