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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Saisonarbeiter“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2019
- 7 AZR 582/17 -
Saisonarbeitsverhältnis für Bademeister: Beschränkung der Beschäftigung auf Badesaison im unbefristeten Arbeitsvertrag möglich
Kein Beschäftigungsbedarf für Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 1. April 2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres eingestellt. Der Kläger wurde seitdem in den Monaten April bis Oktober eines jeden Jahres beschäftigt und vergütet. Die Beschäftigung erfolgte nahezu ausschließlich im gemeindlichen Freibad als Badeaufsicht sowie mit der Reinigung und Pflege des Schwimmbads. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch Befristungsabrede... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.01.2013
- 15 K 47/09, 15 K 930/09 und 15 K 2058/09 -
Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten möglich
Entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter aus EU-Ländern dürfen nicht gänzlich vom Kindergeld in Deutschland ausgeschlossen werden
Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können auch dann in Deutschland kindergeldberechtigt sein, wenn sie weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und auch dort Kindergeld beziehen. In diesen Fällen ist das deutsche Kindergeld allerdings um die ausländischen Leistungen zu kürzen. Dies hat das Finanzgericht Köln in drei Fällen für niederländische und polnische Arbeitnehmer entschieden.
Der Senat stützt sich hierin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.06.2012 (RS C-611/10 und C-612/10, Hudzinski und Wawrzyniak). Gegenstand des EuGH-Urteils waren die Kindergeldansprüche eines von Polen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers und eines polnischen Saisonarbeiters. Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter... Lesen Sie mehr
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