wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „S-Bahnfahrzeuge“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.09.2021
- 7 A 5.21 -

Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg teilweise unzulässig

Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg ist unzulässig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie 4 in Hamburg, Planungsabschnitt 1. Die Deutsche Bahn plant den Bau der S-Bahnlinie 4 von Hamburg Hasselbrook bis Ahrensburg-Gartenholz. Die insgesamt ca. 17 km lange Strecke wird in drei Abschnitten geplant, von denen der erste eine Teilstrecke von ca. 3 km umfasst (Hamburg- Hasselbrook bis Luetkensallee in Wandsbek). Insgesamt 21 Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im zweiten Planungsabschnitt. Sie sind der Auffassung, dass die Planfeststellung des ersten Planungsabschnitts zwangsläufig dazu führen werde, dass ihre Grundstücke bei Feststellung des... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.12.2013
- 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 -

Beschmieren von S-Bahnwaggons mit großflächigem Graffiti kann gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) darstellen

Erhebliche und langandauernde Veränderung des Erscheinungsbilds durch Graffiti begründet Strafbarkeit

Wer einen S-Bahnwaggon durch ein großflächiges Graffiti beschmiert und dadurch das Erscheinungsbild erheblich und langandauernd verändert, macht sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung nach § 304 Abs. 2 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni und Juli 2011 wurden jeweils zwei auf einem S-Bahnhof abgestellte S-Bahnwagen mit großflächigen Graffiti beschmiert. Die etwa 51 bzw. 46 qm großen Graffiti erstreckten sich dabei auch auf die Tür- und Fensterverglasungen. Einer der Täter wurde daraufhin vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) in zwei Fällen... Lesen Sie mehr




Werbung