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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „RVG“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.02.2015
- 12 K 3703/13 G -
Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen dürfen angemessenen Rahmen nicht überschreiten und müssen notwendig sein
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls führten mit einem Architekten, den sie als Bauleiter für die Errichtung eines Neubaus eingesetzt hatten, einen Rechtsstreit, weil es dort zu einem Schimmelpilzbefall gekommen war. Vor dem Landgericht erstritten sie ein Grundurteil, mit dem der Bauleiter verpflichtet wurde, den Klägern den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Schaden zu ersetzen.Die Kläger machten für 2012 vorprozessuale Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Diese Kosten waren aufgrund einer individuellen Kostenvereinbarung mit einem Stundenhonorar von 200 Euro angefallen und wurden daher nicht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.2009
- 11 U 72/07 -
OLG Frankfurt zur Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz
Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und nicht auf Grundlage des RVG
Ein Rechtsanwalt, der als Preisbindungstreuhänder für Abmahnungen im Bereich der Buchpreisbindung tätig ist, kann keinen Aufwendungssatz in Höhe der Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen, sondern erhält eine nach dem tatsächlichen Aufwand bemessene Aufwandspauschale. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der von Buchverlagen mit der Betreuung ihrer Preisbindung beauftragt worden war. Mit der Klage verlangte er von dem Beklagten die Erstattung der Kosten einer Abmahnung, die dadurch veranlasst wurde, dass der Beklagte auf der Internetplattform Amazon ein Buch einstellte. Dabei lag der von dem Beklagten verlangte Preis unter dem festgesetzten Ladenpreis.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.02.2007
- 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 -
Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
Grundrecht der Berufsfreiheit wird nicht verletzt
Die zum 1. Juli 2004 mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eingeführte Begrenzung der Rechtsanwaltsgebühren bei besonders hohen Streitwerten ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies die Verfassungsbeschwerden einer Rechtsanwaltsgesellschaft und einer Rechtsanwaltssozietät ab.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wurde die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Wie bereits nach der früheren Regelung berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, dem bestimmte Gebührensätze zugeordnet werden. Welche Gebühren im Einzelnen anfallen, hängt von der Art der vom Rechtsanwalt... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Daun, Urteil vom 26.07.2006
- 3 C 217/06 -
Anwälte können auch für im Vergleichsweg miterledigte Streitgegenstände eine Terminsgebühr verlangen
Zum Gegenstandswert bei Terminsgebühren
Die Terminsgebühr nach Nr.3104 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zu § 2 Abs.2 RVG entsteht auch für solche Gegenstandswerte, die nicht anhängig waren, im Wege des Vergleiches jedoch im Termin mit erledigt wurden. Dies hat das Amtsgericht Daun entschieden.
Der Kläger hat mit der Beklagten eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Hieraus wurde dem Kläger für einen Prozess Deckungsschutz gewährt. In diesem Prozess schlossen die dortigen Parteien einen Vergleich, wobei der Vergleich einen Mehrwert hatte. Auch aus diesem Mehrwert verlangt der Prozessbevollmächtigte des Klägers von dem Kläger eine Terminsgebühr.Der Kläger begehrt... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 21.07.2005
- 9 O 2356/04 -
Terminsgebühr auch nach In-Kraft-Treten der neuen ZPO bei Entscheidung nach Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
OLG Jena für analoge Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Satz 1 VV RVG
Obwohl die Kostenregelung im RVG nicht auf den § 307 Abs. 2 n.F. ZPO, sondern auf § 307 Abs. 2 a.F. der ZPO verweist, spricht sich das OLG Jena für eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung aus, weil insoweit lediglich ein Redaktionsversehen gegeben sei.
Sachverhalt:Der Beklagte hatte im schriftlichen Vorverfahren den gegen ihn geltend gemachten Anspruch anerkannt und war daraufhin antragsgemäß verurteilt worden. Mit der anschließenden Festsetzung der Kosten war er jedoch nicht einverstanden. Mit seiner sofortigen Beschwerde wandte er sich gegen die Erstattung einer 1,2-Terminsgebühr. Die insoweit einschlägige Vorschrift... Lesen Sie mehr
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