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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rufnummerübertragung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 30.08.2012
- 9 C 173/12 -

Zurück­behaltungs­recht und außerordentliches Kündigungsrecht wegen gescheiterter Rufnummermitnahme

Fehlende Ruf­nummer­beibehaltung stellt erhebliche Pflichtverletzung des Tele­kommunikations­anbieters dar

Haben die Vertragsparteien bei Abschluss eines Festnetzvertrages vereinbart, dass die alte Nummer mit übernommen werden kann und scheitert eine solche Rufnummermitnahme, so kann der Kunde sowohl ein Zurück­behaltungs­recht geltend machen als auch den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 schlossen die Parteien einen Festnetzvertrag. In diesem wurde vereinbart, dass der Kunde seine alte Nummer mit übernehmen darf. Nachfolgend kam es dazu jedoch nicht. Der Kunde stellte daher seine Zahlungen ein und kündigte schließlich den Vertrag außerordentlich im April 2011. Der Telekommunikationsanbieter weigerte sich sowohl die Zahlungseinstellung als auch die Kündigung zu akzeptieren und erhob daher Klage auf Zahlung der Vergütung.Das Amtsgericht Bremen sah angesichts der Regelungen des § 46 TKG im Unterlassen der Rufnummerbeibehaltung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2013
- III ZR 231/12 -

BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme

Risiko der Rufnummer­übertragung trägt bei Übernahme einer Gewährleistung das Telekommunikations­unternehmen

Wirbt ein Telekommunikations­unternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Internetnutzer seinen Anbieter für den DSL-Anschluss wechseln. Er entschloss sich für einen Anbieter, der auf seiner Internetseite unter anderem damit warb, dass nach Auswahl eines DSL-Produkts und Beauftragung, "alles Weitere" für den Neukunden erledigt wird. Seine bisherige Rufnummer sollte übernommen werden. Nach dem Anbieterwechsel stellte... Lesen Sie mehr




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