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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückzahlungsklausel“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2017
- BVerwG 2 C 16.16 u.a. -

Bundeswehrärzte: Vorzeitige Dienstquittierung führt zu Rückzahlungspflicht der dem Bund entstandenen Ausbildungskosten

Keine Verletzung des Eigentumsrechts

Verlassen Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit, sind diese grundsätzlich verpflichtet dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Vielzahl von Verfahren bekanntgegeben.

In den zu entscheidenden Fällen handelt es sich bei den Klägern um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst leisten müssen. Die Kläger haben jedoch bereits nach etwa zwei bis drei Jahren die Bundeswehr verlassen, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen.Der Bund hat daraufhin von den Klägern das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2012
- 3 AZR 698/10 -

BAG zur Rückzahlungsklausel einer Fort­bildungs­vereinbarung: Klausel muss Art und Berechnungs­grundlagen der zu erstattenden Lehrgangskosten beinhalten

Fehlende Angabe führt zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel aufgrund Intransparenz

Eine Klausel, wonach Fortbildungskosten im Fall eines vom Lehrgangsteilnehmer verschuldeten Abbruchs der Weiterbildung zurückgezahlt werden müssen, ist nur dann wirksam, wenn zumindest die Art und die Berechnungs­grundlagen der eventuell zu erstattenden Lehrgangskosten angegeben sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Rückzahlungsklausel wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2008 kam es zwischen dem Betreiber eines Ingenieurbüros und einem Diplomingenieur zum Abschluss eines Fortbildungsvertrags. Der Diplomingenieur sollte an einem Lehrgang teilnehmen, um nach erfolgreichem Abschluss im Betrieb als Kfz-Prüfingenieur arbeiten zu können. Die Kosten für die Weiterbildung sollte gemäß der Vereinbarung das... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014
- 9 AZR 545/12 -

Keine Pflicht zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsnehmers aufgrund fehlenden Interesse des Arbeitgebers an besonderer Qualifikation des Arbeitnehmers

Vorschrift zur Rückzahlungspflicht wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam

Hat ein Arbeitgeber nach erfolgter Fortbildung kein Interesse an der neu gewonnenen Qualifikation des Arbeitnehmers und kündigt der Arbeitnehmer daraufhin, so besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Fortbildungskosten. Eine entsprechende Regelung ist wegen der fehlenden Differenzierung nach dem Grund der Kündigung aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Noch während einer laufenden Fortbildung eines Arbeitnehmers, zeichnete sich ab, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem Abschluss der Fortbildung nicht entsprechend seiner neu gewonnenen Qualifikationen beschäftigen konnte. Der Arbeitnehmer kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis. Nachfolgend verlangte der Arbeitgeber die Rückzahlung... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011
- 3 AZR 621/08 -

BAG zur Rückzahlung von Weiter­bildungs­kosten bei vorzeitiger Beendigung des Arbeits­verhältnisses

Rückzahlungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (Inhaltskontrolle) sind wirksam

Scheidet ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch vor dem Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Die Rückzahlungsklausel ist somit wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit war der Beklagte seit Februar 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Im Juni 2006 schlossen die Parteien eine Lehrgangsvereinbarung über die Teilnahme des Beklagten an einem Studiengang des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt. Danach hat der Kläger die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009
- 3 AZR 173/08 -

Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten

Auch nachträglich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung ist an allgemeinen Grundsätzen zu messen

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Geklagt hatte eine Apothekenhelferin, deren früherer Arbeitgeber nach ihrem Ausscheiden aufgrund einer Vereinbarung die Kosten einer Fortbildung zur „Fachberaterin Dermokosmetik“ vom Arbeitsentgelt einbehalten hatte. Die Vereinbarung war nach Abschluss der Schulungsmaßnahme, und nachdem der Arbeitgeber die Teilnahme an der für seinen Betrieb nützlichen Maßnahme nicht vergütet hatte,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009
- 3 AZR 900/07 -

Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten mit einer Bindungsdauer von fünf Jahren ist unwirksam

Rückzahlungsklausel nur gültig bei geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer und zeitlich angemessener Bindung an den Arbeitgeber

Damit eine Rückzahlungsklausel, die einen Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet, wirksam ist, muss die Ausbildung einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen und der Arbeitnehmer darf nicht übermäßig lange an das Unternehmen gebunden sein. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zulässigen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2006
- 9 AZR 610/05 -

BAG stärkt Arbeitnehmer - Pauschale Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist unwirksam

Arbeitsvertrag muss Grund nennen

Die pauschale Forderung eines Arbeitgebers im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Ausbildungskosten verpflichtet ist, wenn er das Unternehmen früher als geplant verlässt, ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam.Sie benachteiligt... Lesen Sie mehr




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