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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rücknahmewillen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 29.07.2022
- 48 C 331/21 -
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters
Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend
Will ein Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot des Mieters vorliegt, liegt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB vor und es besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB. Ein wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung nach § 295 BGB ist ausreichend, um den Vermieter in Annahmeverzug zu setzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde der Mieter einer Wohnung in Hamburg wegen Zahlungsverzugs zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Noch im Juni 2021 wandte sich der Mieter telefonisch an die Hausverwaltung der Vermieterin und wollte die Schlüssel zur Wohnung vor Ort übergeben. Zu einer Übergabe der Wohnung kam es nachfolgend nicht. Der Mieter warf die Wohnungsschlüssel schließlich in den Briefkasten der Verwalterfirma. Da er die Miete für Juli und August 2021 nicht geleistet hatte, klagte die Vermieterin auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Sie ging davon aus, dass der Mieter die Wohnung ihr vorenthalten habe.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2017
- VIII ZR 214/16 -
BGH: Annahme der Unwirksamkeit einer mieterseitigen Kündigung durch Vermieter schließt Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus
Bei Annahme der Unwirksamkeit einer mieterseitigen Kündigung liegt kein Rücknahmewillen des Vermieters vor
Geht der Vermieter davon aus, dass die Kündigung des Wohnungsmieters unwirksam ist, schließt dies den Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB wegen Vorenthaltens der Mietsache aus. Denn in diesem Fall fehlt es am Willen des Vermieters die Wohnung zurückzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann mietete für sich und seine Ehefrau im Jahr 2000 eine Drei-Zimmer-Wohnung an. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau, kündigte der Mieter den Mietvertrag im Mai 2014 ordentlich. Die Vermieterin war jedoch der Ansicht, dass eine alleinige Kündigung des Mieters unzulässig sei. Er könne nur mit seiner Ehefrau zusammen den Mietvertrag... Lesen Sie mehr
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