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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rotlichtzeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2016
- 7 U 22/16 -

Später Nachzügler im Kreuzungsbereich ist nicht mehr vorfahrtsberechtigt

Nachzügler muss Kreuzungsbereich vorsichtig und unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang verlassen

Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter "echter Nachzügler" vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen ab.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte aus Essen befuhr mit einem Pkw Kia Ceed von Westen kommend die Grillostraße in Essen. In den Kreuzungsbereich Grillostraße / Gladbecker Straße (B 224) fuhr sie bei Grünlicht ein und kam dann aufgrund eines Rückstaus des Linksabbiegerverkehrs hinter der Fluchtlinie zum Stehen. Nachdem sie mindestens 40 Sekunden gestanden hatte - die von ihr zuvor passierte Ampel zeigte bereits mehr als 20 Sekunden Rotlicht -, entschloss sie sich dazu, die Kreuzung zu räumen. Im Kreuzungsbereich stieß sie mit dem vom Ehemann der Klägerin aus Marl gefahrenen PKW Opel Astra zusammen, der die Gladbecker Straße... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 22.09.2014
- 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14 -

Gefühlsmäßige Zeiteinschätzung eines Polizeibeamten begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

Weitere Indizien zur Feststellung der verstrichenen Zeit erforderlich

Ein Autofahrer kann dann nicht ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Last gelegt werden, wenn ein Polizeibeamter nur gefühlsmäßig die bereits verstrichene Rotlichtzeit abschätzt. In einem solchen Fall bedarf es weiterer Indizien, anhand derer die verstrichene Rotlichtzeit abgeschätzt werden kann oder sich zumindest abgleichen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Autofahrer im März 2014 einen Rotlichtverstoß. Nachfolgend bestand jedoch Streit darüber, ob dieser als einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß anzusehen war. Zwar hatte ein Polizeibeamter die Ordnungswidrigkeit beobachtet. Er konnte jedoch die bereits verstrichene Rotlichtzeit nur gefühlsmäßig schätzen. Eine Zeitmessung oder sonstige... Lesen Sie mehr




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