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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rotes Autokennzeichen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 26.05.2011
- 10 U 1258/10 -
Rotes Kennzeichen muss für Versicherungsschutz gut sichtbar außen am Kfz angebracht werden
Bei Unterbringung des Kennzeichens im Inneren des Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bei einem roten Kennzeichen besteht nur, wenn das Kennzeichen außen am Fahrzeug angebracht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, dass die Klage einer Frau, deren Kfz bei einem nächtlichen Fahrzeugbrand beschädigt wurde, abwies.
Eine Frau forderte von ihrer Versicherung, den Brandschaden, der an ihrem über Nacht abgestellten Fahrzeug entstanden war, zu begleichen. Sie hatte jedoch das ihrem Fahrzeug zugeteilte rote Kennzeichen über Nacht abgenommen und im Innenraum des Fahrzeugs untergebracht. Am folgenden Tag wollte sie dies wieder sichtbar am Fahrzeug anbringen. Die Versicherung sah in diesem Umstand einen Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen, nach denen das versicherte Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen "versehen sein" muss. Dies bedeutet die sichtbare Anbringung am Fahrzeug.Das Gericht bestätigte die Ansicht der Versicherung. Die Versicherungsbedingungen... Lesen Sie mehr